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Rückführungen in den Kosovo

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.05.2008; Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat (Grüne); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Im Januar 2008 ist die neue "Readmission Policy" in Kraft getreten. Aus-gearbeitet von der UNMIK (United Nations Mission in Kosovo) und den von ihr gegründeten lokalen "Institutionen der provisorischen Selbstverwaltung" (PISG), sind alle ab diesem Zeitpunkt durchzuführenden Rückführungen nach den dort niedergelegten Regeln abzuwickeln. In Niedersachsen halten sich zurzeit 5 357 geduldete Personen verschiedener Volkszugehörigkeiten aus dem Kosovo auf. Mit der neuen Regelung sind die festgesetzten Quoten für die Rückführung von Minderheitenangehörigen gegenstandslos, lediglich für Roma besteht zunächst weiterhin ein Rückführungsverbot. Zudem entfällt das bislang übliche "Screening" für Minderheitenangehörige, ein wichtiges Verfahren, das die Einhaltung der Rückführungsquoten sicherstellte. Ohne diese Instrumente ist die erfolg-reiche Reintegration gefährdet, weil sich Schieflagen auf dem Arbeitsmarkt und sowohl ethnische als auch kulturelle Spannungen ergeben können und die ausreichende Unterstützung durch öffentliche Gelder infrage steht. Das Strategiepapier wird von vielen als Startschuss für eine erzwungene Rückkehr von Flüchtlingen verstanden und vermittelt den Eindruck, dass der Kosovo sich bereit erklärt hat, Flüchtlinge und Minderheitenangehörige schnell wieder aufzunehmen. Bei genauerer Betrachtung der "Readmission Policy" lässt sich feststellen, dass man im Kosovo zurzeit noch bemüht ist, nach der Unabhängigkeitserklärung geeignete Bedingungen für rückzuführende Personen zu schaffen. Es wird sogar ausdrücklich auf die derzeit schwierige Lage im Kosovo hingewiesen und über möglicherweise erforderliche Beistandspakete vonseiten der abschiebenden Staaten nachgedacht, um eine erfolgreiche Reintegration zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Lage des Kosovos nach der Unabhängigkeitserklärung im Hinblick auf die Stabilität des Staates, die Reintegrationschancen und den zu gewährleistenden Schutz der Minderheiten ein?
  2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung hinsichtlich ihres Rückführungsvorhabens aus ihrer Einschätzung zu Frage 1?
  3. Aufgrund welcher Einschätzung der Lage für Roma im Kosovo wird die Landesregierung das Verfahren mit Roma in aufenthaltsrechtlicher und rückführungstechnischer Hinsicht in welcher Form gestalten?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die Landesregierung hat keine anderen Erkenntnisse zur Lage im Kosovo, zur Stabilität des Staates und zu den Reintegrationschancen für Rückkehrer, als die, die auch die Bundesregierung hat und die damit die Grundlage für die außenpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung sind, u.a. die Republik Kosovo als unabhängigen Staat völkerrechtlich anzuerkennen.

Zu 2.:

Die Landesregierung wird die Rückführung von ausreisepflichtigen kosovarischen Staatsangehörigen in die Republik Kosovo fortsetzen.

Zu 3.:

Die zum 01.01.2008 in Kraft getretene Readmission Policy umfasst ausdrücklich die Rückkehr von Minderheiten, einschließlich der Volksgruppe der Roma, in die Republik Kosovo. Unter Beachtung der aktuellen UNHCR-Stellungnahmen zur Lage der Roma im Kosovo und der bekannten Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Wohnraum für Romavolkszugehörige im Kosovo hat die Bundesregierung gegenüber UNMIK/OCRM die Zusage gegeben, zunächst davon abzusehen, Roma – mit Ausnahme von Straftätern – zwangsweise in die Republik Kosovo zurückzuführen. Diese Zusage gilt unverändert auch gegenüber der Provisional Institution of Self-Government (PSIG).

Die Landesregierung fühlt sich dieser Zusage verpflichtet und wird - wie bisher - keine zwangsweise Rückführung von Romavolkszugehörigen in die Republik Kosovo veranlassen.

Vor dem Hintergrund der von der PISG eingegangenen Verpflichtung zur Rückübernahme der aus dem Kosovo stammenden Personen wird die Landesregierung in ihrem Bemühen, den ausreisepflichtigen kosovarischen Staatsangehörigen die freiwillige Rückkehr in ihre Heimat zu erleichtern, nicht nachlassen. So werden zum Beispiel durch die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Oldenburg, Außenstelle Bramsche, zur Förderung der freiwilligen Rückkehr finanzielle und organisatorische Hilfen für Ausreisewillige bereitgestellt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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