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Innenministerkonferenz und Deutscher Presserat einigen sich auf Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises mit Signum des IMK-Vorsitzenden ab 2018


Die Innenministerkonferenz hat die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises mit Signum des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz beschlossen. Seit 2008 hatte es diesen nicht mehr gegeben. Mit der jetzt ge­troffenen Vereinbarung wird eine neue Pra­xis des bundeseinheitlichen Presseausweises unter dem Dach des Deutschen Presserates eingeführt. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleich­tern, anerkannte Vertreterin bzw. anerkannter Vertreter der Presse zu sein.

„Wir freuen uns sehr, dass es nach vielen Jahren des Stillstands gelungen ist, sich mit dem Deutschen Presserat auf ein transparentes Verfahren nach objekti­ven Kriterien zu einigen. Wir müssen die Arbeit der hauptberuflichen Journalis­ten schützen, dazu gehört natürlich ein bundeseinheitlicher und damit für die Presse genauso wie für die Behörden verlässlicher Presse­ausweis“, so der für dieses Projekt federführende Minister für Inneres und Sport aus Niedersachsen, Boris Pistorius. Der aktuelle IMK-Vorsitzende, Saarlands Innenminister Klaus Bouil­lon sagt: „Durch die neue Praxis können künftig alle Pressevereinigun­gen, die die in der Vereinbarung enthaltenden Voraussetzungen erfüllen, als ausga­beberechtigt anerkannt werden.“

Ein wesentlicher Kern der Vereinbarung ist die Einführung einer „Ständigen Kommission“. Sie wird unter anderem darüber entscheiden, welche Antrag stel­lenden Presseverbände die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ausgabe­berechtigung der bundeseinheitlichen Presseausweise erfüllen und ist paritätisch mit je zwei vom Deutschen Presserat und von der Innenministerkonferenz (IMK) entsandten Mitgliedern besetzt. „Auch durch die Einbindung der IMK wird dafür Sorge getragen, dass es bei dem neuen Ausgabeverfahren der bun­deseinheitlichen Presseausweise gerecht zugeht“, so Pistorius und Bouil­lon.

Der Deutsche Presserat, die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse, begrüßt die Vereinbarung mit der Innenministerkonferenz: „Wir fördern damit die professi­onelle journalistische Arbeit ganz praktisch und verwirklichen damit eines unse­rer wesentlichen Ziele“, so Cornelia Haß, Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats. „Das Verfahren, auf das wir uns mit der IMK verständigt haben, legt transparente Kriterien fest, nach denen Journalistinnen und Journa­listen einen Presseausweis beantragen und Medienverbände einen solchen in Zukunft ausstellen können. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten und trägt damit auch zu höherer Akzeptanz journalistischer Arbeit bei“, so Haß.

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erstellt am:
01.12.2016

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