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Beantwortung der Mündl. Anfrage der GRÜNEN zum Osnabrücker Verein „Volkshilfe e.V.“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. Februar 2016; Fragestunde Nr. 9

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus, Julia Willie Hamburg, Meta-Janssen-Kucz und Filiz Polat (Grüne) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 12. Januar 2016 berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung, dass der in Osnabrück registrierte Verein „Volkshilfe e. V.“ nach eigener Angabe am davor liegenden Wochenende 80 Dosen Pfefferspray an Bahnhöfen in Osnabrück, Papenburg, Leer und Bielefeld verteilt habe („Rechtsextreme Volkshilfe verteilt Pfefferspray an ‚deutsche Frauen‘“).

Der Verein organisiere demnach u. a. auch „Familienausflüge“ und „kostenlose Schülernachhilfe“ sowie „Selbstverteidigungskurse für Frauen“. Die Aktionen richten sich ausnahmslos an „Deutsche“ und „Landsleute“.

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Ziele, das Handeln und die Organisation des Vereins „Volkshilfe e. V.“ und dessen Vorsitzenden und andere bekannte Mitglieder?

Der Verein „Volkshilfe e.V.“ wurde am 15. März 2015 in Osnabrück gegründet. An der Gründungsveranstaltung nahmen sieben Personen teil. Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Osnabrück erfolgte am 10. April 2015. Der Verein verfügt über einen Vorstand, der sich aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer zusammensetzt. Als weiteres Vereinsorgan existiert die Mitgliederversammlung.

Der Verein „Volkshilfe e.V.“ finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Er unterhält eine eigene Internetseite und ist darüber hinaus in mehreren sozialen Netzwerken vertreten. Dort werden die Ziele und Aktivitäten des Vereins ausführlich beschrieben.

Der Verein setzt sich überwiegend aus ehemaligen Angehörigen der Autonomen Nationalisten Wallenhorst (ANW) zusammen. Er hat derzeit ca. 30 Mitglieder. Die ANW traten im Jahr 2012 bei einer Häufung rechtsextremistisch motivierter Sachbeschädigungen (Farbschmierereien) im nördlichen Landkreis Osnabrück in Erscheinung. Angehörige der ANW wurden darüber hinaus wiederholt bei rechtsextremistischen Versammlungen im Bundesgebiet festgestellt.

Zu den Vorstandsmitgliedern des Vereins „Volkshilfe e.V.“ sowie den weiteren, bei der Gründungsveranstaltung anwesenden Personen liegen staatsschutzpolizeiliche Erkenntnisse aus dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts vor.

Satzungsgemäße Ausrichtung des Vereins ist u. a. die Wahrnehmung kultureller und wohltätiger Aufgaben, mit dem Ziel, Kultur und Wohlstand des deutschen Volkes zu wahren, zu erhalten und zu mehren. Des Weiteren hat sich der Verein zur Aufgabe gemacht, Kleinstbetriebe in Deutschland zu stärken. Zu diesem Zweck sollen gezielt Betriebe und Kunden zusammengeführt werden, um damit ein Stück „deutscher Kultur“ zu erhalten.

2. Steht der Verein unter Beobachtung der niedersächsischen Sicherheitsbehörden, wenn ja, von welchen und seit wann?

Der niedersächsische Verfassungsschutz beobachtet den Verein „Volkshilfe e.V.“ seit Juli 2015 im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung. Das zuständige Staatsschutzkommissariat der Polizeiinspektion Osnabrück klärt zudem vor dem zuvor geschilderten Hintergrund die offen zugänglichen Aktivitäten des Vereins in den sozialen Netzwerken seit dessen Gründung auf.

3. Sind im südwestlichen Niedersachsen, landesweit und im angrenzenden Nordrhein-Westfalen weitere Vereine/Organisationen mit ähnlicher Zielstellung und Arbeitsweise bzw. Vorgehensweise bekannt, und sind diese untereinander vernetzt?

Den Sicherheitsbehörden liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

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erstellt am:
19.02.2016

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