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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. Februar 2016; Fragestunde Nr. 16

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Das Land Niedersachsen ist für die Erstaufnahme von Asylbewerbern zuständig, bevor es diese auf die Kommunen weiterverteilt. Das Land betreibt hierzu mehrere Standorte der Landesaufnahmebehörde. Dies geschieht teilweise direkt durch das Land oder durch Dritte. Für den Betrieb von Aufnahmeeinrichtungen durch Dritte, wie Verbänden, Kirchen oder Unternehmen, soll sich das Land teilweise für eine Ausschreibung für Einzelleistungen beim Betrieb des Standortes in Einzellosen anstelle der Ausschreibung für den Gesamtbetrieb in einem Gesamtlos entschieden haben. Im Wege der „Amtshilfe“ hat das Land weiterhin mehrere Tausend Personen für die Erstaufnahme den Kommunen zugewiesen.

Dennoch bleibt das Land für die Gewährleistung der Unterkunft, Verpflegung und medizinischen und sozialen Betreuungen in der Gesamtverantwortung.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei Erstaufnahmeeinrichtungen handelt es sich – anders als bei Notunterkünften – um langfristig vom Land betriebene Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung. Die Leistungen für Erstaufnahmeeinrichtungen werden daher – anders als Notunterkünfte, für die aufgrund besonderer Dringlichkeit regelmäßig vergaberechtliche Erleichterungen in Anspruch genommen werden können – vom Land im Wege von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschrieben.

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) betreibt Flüchtlingsunterkünfte (Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte) derzeit sowohl durch eigenes Personal (unter Zuhilfenahme von Dienstleistern für Teilleistungen) als auch durch private Gesamtbetreiber, die einen Großteil der beim Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft erforderlichen Leistungen erbringen und gegenüber der Landesaufnahmebehörde für den gesamten Betrieb verantwortlich sind.

Um im Hinblick auf die unabsehbare Entwicklung der Flüchtlingszugänge, insbesondere unter personalwirtschaftlichen Aspekten, Flexibilität zu bewahren, Synergieeffekte seitens eines Gesamtbetreibers nutzen zu können und auch Freiwillige oder Ehrenamtliche besser einbeziehen zu können, ist aktuell geplant, den Betrieb primär an Gesamtbetreiber zu vergeben. Eine Ausnahme vom Leistungsumfang bildet hierbei ausschließlich der Sicherheitsdienst, mit dem stets ein direktes Vertragsverhältnis zum Land bestehen soll.

1. Welche Erstaufnahmeeinrichtungen werden für das Land gegenwärtig auf welcher Grundlage von welchen Dritten (einschließlich Verbände und Kirchen) betrieben?

Im Hinblick auf Erstaufnahmeeinrichtungen (ohne Notunterkünfte) wird derzeit ausschließlich der Standort Osnabrück durch das Diakonische Werk als Gesamtbetreiber betrieben. In den anderen vier Erstaufnahmeeinrichtungen Braunschweig, Bramsche, Friedland und Oldenburg erfolgt der Betrieb unmittelbar durch die LAB NI, die private Dritte für einzelne Teilleistungen einsetzt.

2. Inwieweit wurde der Betrieb von Standorten für die einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen in Einzel- oder Gesamtlosen und für welchen Zeitraum ausgeschrieben?

Die Ausschreibungen für Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen wurden in der Vergangenheit ausschließlich als Ausschreibungen für Teilleistungen durchgeführt. Beim Betrieb von Notunterkünften wurden Aufträge primär an Gesamtbetreiber, in der Regel die Hilfsorganisationen wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz oder die Johanniter Unfallhilfe, vergeben. Zukünftig ist geplant, die Leistungen (mit Ausnahme des Sicherheitsdienstes) – wie in der Vorbemerkung ausgeführt – an einen Gesamtbetreiber zu vergeben.

Aktuell wird durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und die LAB NI die Ausschreibung für den Betrieb des Standortes der Erstaufnahmeeinrichtung in Osnabrück vorbereitet, die ab Sommer 2016 weiterhin durch einen Gesamtbetreiber betrieben werden soll. Für den Standort Oldenburg, der seinen Betrieb zum 1. November 2015 aufgenommen hat, wurden die Einzelleistungen wie folgt ausgeschrieben und vergeben:

  • Sanitätsstation: ab 01.11.2015 – Vertragslaufzeit 2 Jahre; Verlängerung bis insgesamt max. 4 Jahre
  • Verpflegung: ab 01.11.2015 – Vertragslaufzeit 1 Jahr; neue Ausschreibung aktuell in Vorbereitung
  • Wegweiserkurse: ab 01.11.2015 – Vertragslaufzeit 4 Jahre
  • Reinigung, Wäscheservice und Personaleinsatz: ab 01.11.2015 – Vertragslaufzeit max. 7 Jahre
  • Sicherheit und Hausordnungsdienst: ab 01.11.2015 – frühestes Leistungsende 31.10.2016; Vertragslaufzeit max. 7 Jahre
  • Sozialer Dienst und Kinderbetreuung: ab 01.11.2015 – Vertragslaufzeit max. 4 Jahre
  • Externer Wäscheservice: ab 01.11.2015 - Vertragslaufzeit max. 4 Jahre
  • Betriebsärztlicher Dienst und Fachkraft für Arbeitssicherheit: ab 01.11.2015 – Vertragslaufzeit max. 4 Jahre
  • Grünflächenpflege: ab 01.04.2016 – frühestes Ende 31.03.2017; Vertragslaufzeit max. 7 Jahre
  • Winterdienst: ab 01.11.2016 – frühestes Ende 31.10.2017; Vertragslaufzeit max. 7 Jahre
  • Glasreinigung: wird derzeit ausgeschrieben.

Für den Standort Osnabrück wurden Einzelleistungen wie folgt ausgeschrieben und vergeben:

  • Betriebsärztlicher Dienst und Fachkraft für Arbeitssicherheit: ab dem 01.11.2015, danach Verlängerung bis zu max. 4 Jahren möglich
  • Sicherheitsdienst: befindet sich derzeit im Ausschreibungsverfahren ab dem 01.07.2016 mit einer Laufzeit für ein Jahr.

Für den Standort Braunschweig wurden Einzelleistungen wie folgt ausgeschrieben und vergeben:

  • Sanitätsstation: Vertrag seit 12/2009; Neu-Ausschreibung in Vorbereitung, geplante Laufzeit 4 Jahre
  • Verpflegung/Küche: Vertrag seit 05/2009; Neu-Ausschreibung in Bearbeitung, geplante Laufzeit 4 Jahre
  • Wegweiser Kurse: Vertrag seit 03/2015; laufender Vertrag, Restlaufzeit 4 Jahre
  • Reinigung: Vertrag seit 04/2013; laufender Vertag, Restlaufzeit max. 7 Jahre
  • Sicherheit/Hausordnungsdienst: Vertrag seit 08/2002; Neu-Ausschreibung in Bearbeitung, geplante Laufzeit 4 - 7 Jahre
  • Kinderbetreuung: Vertrag seit 09/2012; zum 01.09.16 neu, Laufzeit 4 Jahre
  • Externe Wäscherei: Ausschreibung beendet; Neuvertrag ab 01.04.16, Laufzeit 4 Jahre
  • Betriebsärztlicher Dienst: Vertrag sei 01/1999; laufender Vertrag
  • Arbeitsschutz: Vertrag sei 01/1999; laufender Vertrag

Für den Standort Bramsche wurden Einzelleistungen wie folgt ausgeschrieben und vergeben:

  • Sanitätsstation: seit 05/2004; mit einer Frist v. 6 Monate zum 31.06. eines Jahres kündbar
  • Verpflegung: seit 07/2005; mit einer Frist v. 3 Monaten zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres kündbar
  • Wegweiser Kurs: seit 03.2015; Laufzeit 1 Jahr, verlängert sich, wenn nicht 3 Mon. vor Ablauf gek. wird
  • Kinderbetreuung: seit 12/2003; mit einer Frist v. 3 Monaten zum Ende eines Jahres
  • Bewachung: seit 11/2000; mit einer Frist v. 3 Monaten zum Ende jeden Monats
  • Reinigung: seit 18.03.2013; Laufzeit bis 17.03.2020
  • Wäschereinigung: seit 08/93; mit einer Frist v. 3 Monaten zum 31.08. jeden Jahres
  • Betriebsarzt: mit einer Frist v. 3 Monaten zum Ende eines Jahres kündbar
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: mit einer Frist v. 3 Monaten zum Ende eines Jahres kündbar
  • Erstuntersuchung ist in der Ausschreibung.

Für den Standort des Grenzdurchgangslagers Friedland, das seit September 1945 besteht, gilt, dass grundsätzlich sämtliche Dienstleistungen vor Ort in Eigenregie, also mit eigenem Personal, durchgeführt werden. Erst im Laufe der Zeit wurden Dienstleistungen an Dritte vergeben. Zu diesen ausgeschriebenen Leistungen gehören:

  • Betrieb des Sanitäts- und Pflegestation, laufender Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 30.09. eines Jahres
  • Unterhaltsreinigung, laufender Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende
  • Wäschereinigung, laufender Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende und
  • Arbeitssicherheit, laufender Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende.

3. Führt die Vergabe in Einzellosen dazu, dass die Verantwortung für den Standort der Erstaufnahme unklar ist und dadurch soziale Standards nicht gewährleistet werden können?

Die Koordination und Beaufsichtigung der Leistungserbringung durch die Vertragspartner wird bei Erstaufnahmeeinrichtungen immer durch den jeweiligen Standortleiter gewährleistet, der als Angehöriger der LAB NI und damit Angehöriger der Landesverwaltung den Standort betreut. Der Standortleiter überwacht die Leistungserbringung und stellt sicher, dass die vereinbarten sozialen Standards durch die Auftragnehmer auch tatsächlich erbracht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betrieb durch einen Gesamtbetreiber erfolgt oder ob die Teilleistungen verschiedener Anbieter koordiniert werden.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2016

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