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Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung
NKPG (konsolidierte Fassung)
Kommunalprüfung in Niedersachsen

Die Aufgaben der überörtlichen Kommunalprüfung obliegen in Niedersachsen der zum 1. Januar 2005 errichteten Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt. Sie hat ihren Sitz in Braunschweig. Die Aufgabenstellung und die innere Organisation dieser Einrichtung des Landes wird durch das Niedersächsische Kommunalprüfungsgesetz bestimmt.

Den Gegenstand der überörtlichen Prüftätigkeiten hat der Gesetzgeber in § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes definiert. Er hat darin festgelegt, dass in der überörtlichen Prüfung festzustellen sei, ob das Haushalts- und Kassenwesen der zu prüfenden Einrichtungen ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt wird. Die Erfüllung ihres Auftrages nimmt die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt seit dem 1. Januar 2008 landesweit und auf allen Ebenen wahr, auf denen kommunales Wirken erfolgt. Mit ihren Prüftätigkeiten erfasst sie kleine Verwaltungseinheiten wie die Inselgemeinden vor der niedersächsischen Küste. Aber sie muss ihre Kontrollaufgaben auch gegenüber weit unübersichtlicheren Verwaltungseinheiten wie beispielsweise bei der Landeshauptstadt Hannover, dem Zweckverband Großraum Braunschweig, den Landkreisen und der Region Hannover ausüben.

Mit ihrer Prüf- und Kontrolltätigkeit und durch Beratung soll die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt mit dazu beitragen, die Haushaltswirtschaft und Organisation bei den von ihr zu prüfenden Stellen in selbstverwaltungsgerechter Weise zu fördern. Sie arbeitet fachlich unabhängig. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration übt die Rechtsaufsicht aus. Es kann der Kommunalprüfungsanstalt in Einzelfällen zusätzliche Prüfaufträge erteilen.

Die Kommunalprüfungsanstalt ist wie folgt zu erreichen:

Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel. 0531/484-1200
Fax 0531/484-1202
E-Mail: Poststelle@nkpa.niedersachsen.de

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