Seit dem 01.09.2007 erhalten Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 €, wenn sie eine mit wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind.
Der Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung muss in einem gerichtlichen Rehabilitierungsverfahren oder in einer bis 04.11.1992 beantragten Bescheinigung gem. § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes festgestellt worden sein.
Für die Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) sind ausschließlich die Gerichte und Rehabilitierungsbehörden in den neuen Ländern und in Berlin zuständig. Sie sind grundsätzlich auch für die Entschädigungsleistungen zuständig.
Abweichend hiervon wird die besondere Zuwendung für Haftopfer auch Personen gewährt, die im Besitz einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes sind, die sie bis 04.11.1992 beantragt haben. In diesen Fällen sind für die Gewährung der Leistungen in Niedersachsen die Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Göttingen und die großen selbständigen Städte zuständig. Dort können auch die entsprechenden Antragsunterlagen angefordert werden. Die für Sie zuständige Behörde erreichen Sie hier:
Die wirtschaftliche Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen des Antragstellers bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert (z.B. Arbeitslohn, Kapitaleinnahmen, Mieteinnahmen o.ä.). Nicht zum Einkommen zählen Renten.
Zur Zeit beträgt die Einkommensgrenze: Bei allein stehenden Berechtigten 1.077,00 €. Bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden sowie in eheähnlicher oder in lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Berechtigten 1.436,00 €.
Personen, die eine mit wesentlichen Grundsätzen unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt weniger als sechs Monaten erlitten haben, können Unterstützungsleistungen von der Stiftung für politische Häftlinge in Bonn erhalten.
Niedersachsen unterhält eine Beratungsstelle für Opfer der DDR-Diktatur, die sich als erste Anlaufstelle für in Niedersachsen lebende Opfer versteht.
Nähere Auskünfte erteilt: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration Ansprechpartnerin: Christine Strobelt Postanschrift: Clemensstr. 17, 30169 Hannover Tel.: 0511/120 – 47 66 Fax: 0511/120 – 99 47 66 Christine.Strobelt@mi.niedersachsen.de