Im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport werden vielfältige Aufgaben wahrgenommen. Hierzu gehören u.a.:
Personenstandsrecht (Geburt, Eheschließung, Tod) Personenstandsrecht umfasst u. a. die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen sowie die Entgegennahme und Beurkundung zivilrechtlicher Erklärungen zu Vor- und Familiennamen und zum Kirchenaustritt. Das Ministerium ist die oberste Fachaufsichtsbehörde über die Standesämter.
Stiftungsrecht Stiftungen stellen mit ihren breitgefächerten Tätigkeitsbereichen (insbes. Kultur, Soziales, Wissenschaft) eine wichtige fördernswerte Stütze für das Gemeinwohl dar. Privatrechtliche Stiftungen finden ihre rechtlichen Grundlagen in den §§ 80 bis 88 BGB und dem Nds. Stiftungsgesetz.
Lotterien und Glücksspiele Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist zuständig für die Lotterieaufsicht nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen (NLottG) und die Spielbankenaufsicht nach dem Niedersächsischen Spielbankengesetz (NSpielbG).