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Polizeihubschrauber

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rakow (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!


Die Abgeordnete hatte gefragt:

In der Nordwest-Zeitung vom 18. August 2007 war unter der Überschrift "Kein Geld für neuen Polizeihubschrauber" zu lesen, dass bei der Polizei im Nordwesten die Sorge um eine Unterversorgung bei notwendigen Hubschraubereinsätzen wächst. Grund ist, dass ein in Hannover außer Dienst gestellter Phönix trotz der dafür im Landeshaushalt eingeplanten 5 Millionen Euro nicht ersetzt werden soll. Von daher könne es passieren, dass bei Wartungsproblemen nur noch eine Maschine einsatzbereit sei. In der Folge könne die Polizei im Bedarfsfall nicht mehr innerhalb von 30 Minuten jeden Einsatzort erreichen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wofür sollen die im Haushalt für die Beschaffung eines neuen Polizeihubschraubers eingestellten 5 Millionen Euro jetzt verwendet werden?
  2. Wie wird gewährleistet, dass der Nordwesten in Bezug auf schnellen Hubschraubereinsatz (jeder Ort erreichbar innerhalb von 30 Minuten) nicht benachteiligt wird?
  3. Ist die Maßnahme des Innenministers, den außer Dienst gestellten Hubschrauber nicht zu ersetzen, so zu interpretieren, dass der Standort Neusüdende mangels Hubschrauber aufgelöst wird?

Innenminister Uwe Schünemann beantworte namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Polizei Niedersachsen betreibt zurzeit insgesamt fünf Polizeihubschrauber, davon drei modernster Bauart. Als kostenintensives Einsatzmittel ist die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hubschrauber besonders zu betrachten. Vor diesem Hintergrund wird in einem Bündel von Maßnahmen eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung angestrebt. So ist vorgesehen, zukünftig zwei ältere Hubschrauber bei Erreichen von besonders kostenerheblichen Wartungsintervallen außer Dienst zu stellen und durch einen neuen wirtschaftlicheren Polizeihubschrauber zu ersetzen. Damit würde dann die Polizei Niedersachsen über vier hochmoderne Polizeihubschrauber verfügen, die die erforderliche Einsatzpräsenz für das ganze Land abdecken und auch weiterhin das Erreichen der entferntesten Orte und Räume im Land mit einer maximalen Anflugzeit von ca. 35 Minuten gewährleisten. Die veranlassten und beabsichtigten Optimierungen stellen bei gleichzeitiger Erhöhung der Einsatzeffizienz weiterhin sicher, dass das Land Niedersachsen im Vergleich zu anderen Ländern hinsichtlich des Soforteinsatzes der Polizeihubschrauber einen vorderen Platz einnimmt.

Die Einsatzpräsenz wird auch zukünftig von zwei Standorten aus, Hannover-Langenhagen und Rastede – Neusüdende –, wahrgenommen. Eine Alternative für den Standort Rastede – Neusüdende - gibt es nach intensiver Prüfung aus polizeitaktischer und wirtschaftlicher Sicht nicht. In Rastede ist wie bisher ein Polizeihubschrauber für den Soforteinsatz tagsüber an sieben Tagen einsatzbereit. Darüber hinaus werden Nachteinsatzflüge für die Erhaltung der fliegerischen Sicherheitsstandards durchgeführt.

Aktuell werden die wirtschaftlichen und technischen Einflussfaktoren zur Realisierung eines optimierten Einsatzkonzeptes mit künftig vier Hubschraubern untersucht. Sobald die Vorbereitung etatreif abgeschlossen ist, wird die Landesregierung die notwendige Finanzierung im Haushaltsaufstellungsverfahren initiieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008 - HG 2008 -) am 31.07.2007 in die parlamentarische Beratung eingebracht. Der Entwurf enthält bereits erhebliche Investitionsmaßnahmen für eine solide, an den Anforderungen der Sicherheitslage ausgerichtete Ausstattung der Polizei. Die Einstellung von Investitionsmitteln für die Beschaffung eines neuen Hubschraubers gehört bislang nicht dazu.

Inwieweit dies noch im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für den Etat 2008 erforderlich wird, ist abhängig vom Ergebnis der aktuellen Untersuchungen zur Realisierung eines optimierten Einsatzkonzeptes für die Polizeihubschrauberstaffel. Daher stellt sich die Frage einer anderweitigen Verwendung von für eine Beschaffung eines Hubschraubers vorgesehenen Investitionsmitteln in Höhe von 5 Mio. € nicht.

Zu Frage 2:

Die Einsatzpräsenz der Polizeihubschrauber für den Nordwesten Niedersachsens wird unverändert vom Standort in Rastede – Neusüdende – aus wahrgenommen. Damit wird wie bisher im Soforteinsatz tagsüber das Erreichen der entferntesten Orte bzw. Räume mit einer maximalen Anflugzeit von ca. 35 Minuten gewährleistet.

Zu Frage 3:

Siehe Vorbemerkungen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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