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Katastrophenschutz
Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz in Niedersachsen

Brandschutz und Hilfeleistung ist in Niedersachsen grundsätzlich Sache der Gemeinden. Etwa 130.000 Feuerwehrmänner und -frauen, darunter 1.900 Berufsfeuerwehrleute stehen dafür bereit. Das Hauptkontingent sind Freiwillige, die in etwa 3.400 Ortfeuerwehren organisiert sind. Für die Nachwuchsgewinnung haben die Freiwilligen Feuerwehren 1.742 Jugendabteilungen mit ca. 35.000 Mitgliedern eingerichtet. Hier bereiten sich etwa 26.000 Jungen und 9.000 Mädchen auf den Feuerwehrdienst vor.

Der Katastrophenschutz hat die Aufgabe bei Großschadenslagen, die mit örtlichen Einsatzkräften nicht mehr beherrschbar sind, Kräfte und Mittel zu organisieren und die notwendigen überörtlichen Vernetzungen herzustellen. Die Einsatzkräfte bilden keine dauerhafte Einrichtung zur Notfallbeherrschung, sondern anlassbezogen werden sie unter dem Oberbegriff Katastrophenschutz zusammengefasst.

Zum Katastrophenschutz im engeren Sinne gehören insbesondere die privaten Hilfsorganisationen, die Feuerwehren und das THW. Im Ernstfall erstreckt sich die Organisation des Einsatzes auch auf viele andere Bereiche: Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Rettungsdienst, private Unternehmer, sowie auf Spezialisten aus Wissenschaft und Technik.

Zuständig sind die Landkreise, die Region Hannover, die Kreisfreien Städte sowie die Städte Hildesheim und Cuxhaven.

Der Zivilschutz beinhaltet u.a. den Teil des Katastrophenschutzes, den der Bund mit eigenen Mitteln ausrüstet, um die Länder in die Lage zu versetzen, bei einer militärischen Auseinandersetzung, die besonderen Belange des Katastrophenschutzes im Verteidigungsfall sicherzustellen. Diese Doppelzuständigkeit resultiert einerseits aus der Zuständigkeit des Bundes für die Verteidigung und andererseits aus der Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten. In der Praxis werden diese Aufgaben von den gleichen Einsatzkräften und Trägern erledigt.

Im Rahmen der Zuständigkeit der Landesregierung für Verteidigungsangelegenheiten kümmert sich das Innenministerium auch um die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und mit ausländischen Streitkräften. So werden insbesondere die Standortschließungen in Niedersachsen organisatorisch und finanziell begleitet, sowie Hilfe für die betroffenen Gemeinden bereitgestellt (Konversion). Gleichzeitig sorgt sich das Innenministerium um die Schnittstellen zu allen militärischen Bereichen bis hin zur Zusammenarbeit im Katastrophenschutz und der Pflege von partnerschaftlichen Traditionen wie die Fahnenbandverleihung.

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