Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
MI

Suche
Start
Erweiterte Suche
Innovatives Nieders.
Logo der Kampagne "Innovatives Niedersachsen"
Portal Niedersachsen
zurück zum Portal
Niedersächsisches Innenministerium
|
 Aktuelles 
|
 Themen 
|
 Der Minister 
|
 Wir über uns 
|
 Service  | - - - -
Pfad  >  Home  >  Themen  >  Kommunen  >  Kommunale Verfassung
- - - -
Themen
Innere Sicherheit
Ausländerrechtliche Angelegenheiten
Integration
Heimatvertriebene und Spätaussiedler

Kommunen
Ausführung des Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetzes
Übersicht der kommunalen Körperschaften Niedersachsens
Stellung der Kommunen im Staatsaufbau
Landkreise
Region Hannover
Gemeinden
Interkommunale Zusammenarbeit

Kommunale Verfassung
Kommunales Dienstrecht
Spenden, Schenkungen & sonstige Zuwendungen
Kommunale Finanzen
Kommunale Wirtschaft
Kommunales Haushaltsrecht
Kommunalprüfung
Kommunalaufsicht
Kommunale Stiftungen
Aufsicht über kommunale Finanzen
Regierungsvertretungen
Vermessungs- & Katasterwesen
Sport, Kultur & Soziales
Hilfe für DDR-Opfer
Wahlen, Volksabstimmungen & Statistik
Landes-, Bundes- & Europaangelegenheiten
Allgemeine Angelegenheiten des Inneren
Verwaltungsmodernisierung & Organisation der Landesverwaltung
Datenschutz
Öffentliches Dienstrecht & Korruptionsprävention
Aus- & Fortbildung
Rathausgebäude und Brunnen
Weitere Informationen
 
Das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht (Leitfaden)
PDF, 332 KB
Kommunale Verfassung - Schaubild
JPG, 38 KB
Niedersächsische Landkreisordnung
PDF, 234 KB
Niedersächsische Gemeindeordnung
PDF, 496 KB
 
Gesetz über die Region Hannover (Gesetzestext)
 
Übersicht "Organe und Aufgaben Samtgemeinde / Mitgliedsgemeinde"
PDF, 72 KB
Übersicht "Organe und Aufgaben Gemeinde / Ortschaft"
PDF, 69 KB
Kommunale Verfassung

Begriff der kommunalen Selbstverwaltung:

Das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung gewährleisten den Gemeinden und Landkreisen das Recht der Selbstverwaltung. Zur kommunalen Selbstverwaltung gehören die Aufgabenhoheit, die Gebietshoheit, die Organisationshoheit, die Personalhoheit, die Finanzhoheit, die Planungshoheit und die Satzungshoheit.

Aufgaben der Gemeinden und Landkreise:

Es wird unterschieden zwischen den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises und des übertragenen Wirkungskreises. Zum eigenen Wirkungskreis gehören die freiwillig wahrgenommen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und die durch Gesetz als eigene zugewiesenen Aufgaben. Im übertragenen Wirkungskreis nehmen die Gemeinden und Landkreise diejenigen staatlichen Aufgaben wahr, die ihnen durch Gesetz übertragen werden.

Die Organe der Gemeinden und Landkreise:

Die Organe, denen Entscheidungszuständigkeiten übertragen sind, sind in der Gemeinde der Rat, der Verwaltungsausschuss und der Bürgermeister, in Landkreisen der Kreistag, der Kreisausschuss und der Landrat.

Ortschaften und Stadtbezirke:

Ortschaften sind Teile einer Gemeinde, die eine engere Gemeinschaft bilden und für die die Hauptsatzung bestimmt, dass Ortsräte gewählt oder Ortsvorsteher bestellt werden. Eine Übersicht über die Organe und Aufgaben der Gemeinde und ihrer Ortschaften erhalten Sie hier.
Stadtbezirke können durch Ratsbeschluss in kreisfreien Städten und Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern gebildet werden.

Bürger- und Einwohnerbeteiligung:

Durch das Gesetz zur Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts im Jahre 1996 sind zahlreiche Beteiligungsrechte für Bürger und Einwohner geschaffen worden. Im einzelnen sind dies der Einwohnerantrag, das kommunale Petitionsrecht, das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid, die Bürgerbefragung, die Einwohnerfragestunde sowie die Einwohneranhörung.

Weitere Informationen

Wenn Sie näheres über das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht erfahren wollen, dann können Sie auf der linken Seite aus der kleinen Downloadliste den Text "Das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht" herunterladen. Der Text liegt als PDF vor.

- - - -