Begriff der kommunalen Selbstverwaltung:
Das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung gewährleisten den Gemeinden und Landkreisen das Recht der Selbstverwaltung. Zur kommunalen Selbstverwaltung gehören die Aufgabenhoheit, die Gebietshoheit, die Organisationshoheit, die Personalhoheit, die Finanzhoheit, die Planungshoheit und die Satzungshoheit.
Aufgaben der Gemeinden und Landkreise:
Es wird unterschieden zwischen den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises und des übertragenen Wirkungskreises. Zum eigenen Wirkungskreis gehören die freiwillig wahrgenommen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und die durch Gesetz als eigene zugewiesenen Aufgaben. Im übertragenen Wirkungskreis nehmen die Gemeinden und Landkreise diejenigen staatlichen Aufgaben wahr, die ihnen durch Gesetz übertragen werden.
Die Organe der Gemeinden und Landkreise:
Die Organe, denen Entscheidungszuständigkeiten übertragen sind, sind in der Gemeinde der Rat, der Verwaltungsausschuss und der Bürgermeister, in Landkreisen der Kreistag, der Kreisausschuss und der Landrat.
Ortschaften und Stadtbezirke:
Ortschaften sind Teile einer Gemeinde, die eine engere Gemeinschaft bilden und für die die Hauptsatzung bestimmt, dass Ortsräte gewählt oder Ortsvorsteher bestellt werden. Eine Übersicht über die Organe und Aufgaben der Gemeinde und ihrer Ortschaften erhalten Sie hier.
Stadtbezirke können durch Ratsbeschluss in kreisfreien Städten und Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern gebildet werden.
Bürger- und Einwohnerbeteiligung:
Durch das Gesetz zur Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts im Jahre 1996 sind zahlreiche Beteiligungsrechte für Bürger und Einwohner geschaffen worden. Im einzelnen sind dies der Einwohnerantrag, das kommunale Petitionsrecht, das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid, die Bürgerbefragung, die Einwohnerfragestunde sowie die Einwohneranhörung.
Weitere Informationen
Wenn Sie näheres über das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht erfahren wollen, dann können Sie auf der linken Seite aus der kleinen Downloadliste den Text "Das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht" herunterladen. Der Text liegt als PDF vor.