BVerfG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Schünemann fordert schnellstmöglich eine verfassungskonforme Neuregelung
HANNOVER. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann fordert, schnellstmöglich eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. "Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzliche Speicherung von Telefon- und Internetdaten unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein notwendiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr. Gerade bei der Terrorismusbekämpfung können wir auf dieses Instrument nicht verzichten", so Schünemann. Die entstandene Lücke müsse im Interesse der Sicherheit unseres Landes ohne unnötige Verzögerungen geschlossen werden. "Gerade bei konspirativ vorgehenden Tätergruppen finden neue Informations- und Kommunikationstechnologien breite Anwendung. Auf dieses spezifische Gefahrenpotential hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil hingewiesen. So sind insbesondere im Bereich des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, dem Verbreiten pornografischer Schriften sowie einer Vielzahl von Betrugsdelikten die Verkehrsdaten oftmals die einzigen Ermittlungsansätze", sagte der Innenminister.
Die Polizei in Niedersachsen konnte die gespeicherten Daten (bei den privaten Providern) bislang zur Strafverfolgung verwenden. Für die Gefahrenabwehr war im Hinblick auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Niedersächsischen Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) keine Regelung getroffen worden. Für den Verfassungsschutz war der Zugriff auf die Vorratsdaten im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz festgelegt. Diese Regelung läuft jetzt ins Leere. Eine Überarbeitung der niedersächsischen Regelung kann nach einer Neuregelung durch den Bundesgesetzgeber erfolgen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
