Schünemann wird in Gemeindefinanzkommission des Bundes berufen
Neuordnung der Gemeindefinanzierung
BERLIN. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat den niedersächsischen Minister für Inneres, Sport und Integration, Uwe Schünemann, zum Mitglied in der Gemeindefinanzkommission berufen. Schünemann wird dort daran mitwirken, Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung zu erarbeiten. Zuvor hatte der niedersächsische Innenminister seinerseits bereits einen Beraterkreis aus Vertretern des Landes, der Kommunen sowie Wissenschaftlern angekündigt. "Mir kommt es neben der Einnahmeverbesserung insbesondere auf eine Verstetigung der Einnahmen an. Niedersachsen will bei der Gestaltung entscheidend mitwirken", so der Innenminister.
Der Kommission gehören der Bundesminister der Finanzen, der Bundesminister des Innern, der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Länder an. Die Gemeindefinanzkommission tagt unter dem Vorsitz des Bundesfinanzministers.
Das Bundeskabinett hatte am 24. Februar beschlossen, eine "Kommission zur Erarbeitung von Neuvorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung einzuberufen. In dem Kabinettsbeschluss heißt es:
"Die Kommission wird (…) Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung erarbeiten. Hierbei wird auch der aufkommensneutrale Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz geprüft werden. Dabei hat die Kommission auf die Vermeidung von Aufkommens- und Lastenverschiebungen insbesondere zwischen dem Bund auf der einen und Ländern und Kommunen auf der andern Seite zu achten.
Darüber hinaus sollen Handlungsempfehlungen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erarbeitet werden. Als Stichworte nennt der Koalitionsvertrag unter anderem ‚Fragen nach der Güte kommunaler Leistungsfähigkeit’ und ‚Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes’.
Aufgabe der Kommission ist es, auf der Basis einer zeitnahen Bestandsaufnahme Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten und zu bewerten. Ein von allen Beteiligten getragener Bericht soll möglichst zügig vorgelegt werden."
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
