HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat am Montag bereits zum achten Mal eine Liste der Sponsoringleistungen für die Landesverwaltung veröffentlicht. Wie ein Sprecher des Innenministeriums in Hannover mitteilte, kommt die Landesregierung damit ihrer Selbstverpflichtung nach, die aus den Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsprävention und -bekämpfung vom Juni 2001 resultiert. In den dort enthaltenen Bestimmungen zum Sponsoring, die für alle Bereiche der Landesverwaltung verbindlich sind, ist unter anderem die Veröffentlichung von Sponsoring in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen im Wert von mehr als 1.000 Euro vorgeschrieben.
Im Zuge transparenten Verwaltungshandelns solle die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der Landesverwaltung auch dokumentiert werden, sagte der Ministeriumssprecher. Die als Sponsor auftretenden Unternehmen hätten nicht nur die Förderung der konkreten Aufgabe der Landesverwaltung im Blick, sondern regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. "Sponsoring soll für die Öffentlichkeit erkennbar sein", betonte der Sprecher.
In den Sponsoringlisten sind die empfangenen Geld, Sach- oder Hilfeleistungen getrennt nach den Verwaltungsbereichen aufgelistet. Die Gelder und Leistungen kamen Projekten zugute, die ohne Sponsoring nicht oder nur in sehr abgespeckter Form hätten verwirklicht werden können. Nach Angaben des Innenministeriums wurden zum Beispiel Fortbildungsmaßnahmen und Repräsentationsaufgaben des Landes gefördert. Die umfangreichste Auflistung der Sponsoringleistungen findet sich aber auch in diesem Jahr wieder im Bereich Forschung und Lehre. Im Bereich der Finanzverwaltung wurden keine Sponsorenleistungen von mehr als 1.000 Euro angenommen.
Die vollständige Sponsoringliste kann hier abgerufen werden.