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Runderlass Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz (Gliederungserlass)

Der Runderlass des MI vom 10. Mai 2023, Az: 36.1-14600/26 (VORIS 21100) ist gültig mit Wirkung vom 01. April 2023. Gemäß § 15 Abs. 2 NKatSG definiert er die Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz sowie deren Aufstellung, Ausstattung und Einsatz. Die grafische Übersicht der Einheiten kann der jeweiligen Stärke- und Ausstattungsnachweisung (KatS-StAN NDS) entnommen werden. Die Anlage 1 zum Gliederungserlass enthält ein nicht offizielles Anlagenverzeichnis der KatS-StAN NDS. Die Anlage 2 zum Gliederungserlass enthält eine Übersicht der Einsatzfahrzeuge des erweiterten Katastrophenschutzes des Bundes und auf welchen Positionen im Katastrophenschutzes diese in Niedersachsen eingeplant sind. Ergänzend finden Sie grafische Übersichten der einzelnen Einheiten sowie eine Übersicht häufig gestellter Fragen und Antworten zur Neufassung des Runderlass.

 

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