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Personenstandsrecht

(Geburt, Eheschließung, Tod)


Personenstandsrecht umfasst u. a. die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen sowie die Entgegennahme und Beurkundung zivilrechtlicher Erklärungen zu Vor- und Familiennamen und zum Kirchenaustritt.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist die oberste Fachaufsichtsbehörde über die Standesämter.

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