Personenstandsrecht
(Geburt, Eheschließung, Tod)
Personenstandsrecht umfasst u. a. die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen sowie die Entgegennahme und Beurkundung zivilrechtlicher Erklärungen zu Vor- und Familiennamen und zum Kirchenaustritt.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist die oberste Fachaufsichtsbehörde über die Standesämter.