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Termine

Annahmeschluss für Anträge

Der Annahmeschluss für einen Antrag an den Landespersonalausschuss liegt jeweils vier Wochen vor dem Sitzungstermin (Eingangsdatum bei der Geschäftsstelle).

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf dem Dienstweg über die oberste Dienstbehörde oder Aufsichtsbehörde vorzulegen sind und eventuelle Stellungnahmen der über den Dienstweg zu beteiligenden Behörden einige Zeit in Anspruch nehmen. Ein entsprechender Zeitrahmen sollte von Ihnen deshalb eingeplant werden.

Eine zeitnahe Bearbeitung des Antrages setzt voraus, dass die Antragstellung vorab mit der Geschäftsstelle abgestimmt worden ist. Erst wenn der Antrag entscheidungsreif ist, kann er in die Tagesordnung der folgenden Sitzung aufgenommen werden. Nachdem die Behandlung in der Sitzung des Landespersonalausschusses erfolgt ist, wird Ihnen das Ergebnis durch die Geschäftsstelle schriftlich innerhalb von zwei Werktagen bekannt gegeben. Es ist auch möglich, dass Ergebnis vorab telefonisch zu erfragen.

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