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Zivile Verteidigung

Die Zivile Verteidigung hat die Aufgabe, in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung, den Schutz der Bevölkerung und deren Versorgung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang kommt der zivil-militärischen Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und den verbündeten Streitkräften große Bedeutung zu. Mit diesen werden schon in Friedenszeiten Manöver und andere Übungen sowie die militärischen Planungen und Maßnahmen mit den zivilen Belangen abgestimmt.

Einzelne wichtige Aufgaben der Zivilen Verteidigung sollen nachstehend verdeutlicht werden:


Zivile Verteidigung im nationalen Bereich
1. Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsgewalt Grundsatz- und Führungsfragen, Organisation, Koordinierung Ziviler Alarmplan und Gesamtlagebild, Psychologische Verteidigung, Ausbildung der Führungskräfte, Übungen, Planuntersuchungen, Haushaltsfragen
2. Zivilschutz Katastrophenschutz im Zivilschutz, Selbstschutz, Schutzbau, Warnung der Bevölkerung, Aufenthaltsregelung, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und von Kulturgut
3. Versorgung Deckung des Bedarfs an Personal (zivile Dienstpflicht), soziale Sicherung, Ernährung, Wirtschaft, Verkehr, Wasser, Post- und Fernmeldewesen, Liegenschaften
4. Unterstützung der Streitkräfte Maßnahmen, die
- der Operationsfähigkeit und
- der Operationsfreiheit
der Streitkräfte dienen

Rechtsgrundlagen sind das Grundgesetz ergänzt durch die Bestimmungen der Notstandsverfassung, das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, die Sicherstellungsgesetze, das Bundesleistungsgesetz, das Landbeschaffungsgesetz sowie zahlreiche Verträge und Vereinbarungen im NATO-Bereich.
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