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Mikroförderung: Unterstützung für Engagement vor Ort
Engagement stärken. Ehrenamt fördern. Zukunft gestalten.
Mit der Mikroförderung 2026 stärkt das Land Niedersachsen gezielt das Ehrenamt und die Zivilgesellschaft. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat Ende Februar 2026 in Hannover offiziell den Startschuss gegeben und dazu einen Förderscheck über eine Million Euro an die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Niedersachsen e. V. (LAGFA) überreicht.
Die Mikroförderung ist in dieser Form neu in Niedersachsen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt sowie des Anfang 2026 beschlossenen Konzepts zur Stärkung der Zivilgesellschaft. Ziel ist es, ehrenamtliche Initiativen, Vereine und Engagierte mit kleinen, wirkungsvollen Zuschüssen zu unterstützen – dort, wo Engagement konkret entsteht.
Ab Anfang März 2026 können Zuschüsse zwischen 100 und 2.500 Euro beantragt werden. Die Abwicklung erfolgt vollständig digital über die LAGFA Niedersachsen e. V.
Als landesweiter Dachverband ist sie zentrale Anlaufstelle für Engagierte und setzt die Förderung flexibel, niedrigschwellig und praxisnah um – von der Antragstellung bis zur Abrechnung.
Gefördert werden unterschiedlichste Projekte, die mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand große Wirkung entfalten können – etwa in Nachbarschaftsinitiativen, in Bildungs- und Jugendangeboten, in sozialen Projekten oder bei kulturellen Mikrovorhaben.
Um Ehrenamtliche zu entlasten, ist das Verfahren bewusst einfach und zeitsparend gestaltet. Die Auszahlung erfolgt in zwei Schritten: 50 Prozent mit der Förderzusage, weitere 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises. So können Projekte frühzeitig starten, ohne in Vorleistung gehen zu müssen.
➧ Hier geht es zur Antragsstellung
(Die Seite ist ab 2. März zur Antragstellung freigeschaltet)
Weitere Informationen zum Start der Mikroförderung, Hintergründe zur Strategie sowie Zitate der Ministerin finden Sie in den entsprechenden ➧ Presseinformationen vom 26. Februar 2026.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Antragstellung, zu Fördervoraussetzungen und Fristen haben wir im folgenden FAQ-Katalog für Sie zusammengestellt. Zusätzlich stellen wir Ihnen diesen auch als ➧ PDF-Download zur Verfügung.
Die Mikroförderung im Überblick
Die Mikroförderung ist ein zentraler Bestandteil der Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt, die die Landesregierung im Oktober 2025 beschlossen hat.
Mit dem im Januar 2026 verabschiedeten Konzept zur Stärkung der Zivilgesellschaft hat das Land diesen Ansatz ausdrücklich bekräftigt und weiter konkretisiert. Damit unterstreicht die Landesregierung, wie wichtig ihr die Förderung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement ist – nicht nur als Zielsetzung, sondern mit einem konkreten, praxisnahen Instrument.
Die Mikroförderung ist bewusst niedrigschwellig – also leicht zugänglich – ausgestaltet und ermöglicht eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung mit kleineren Beträgen für Menschen, Initiativen und Organisationen, die sich vor Ort engagieren.
Viele gute Ideen scheitern nicht am Engagement, sondern an fehlenden kleinen Geldbeträgen. Genau hier setzt die Mikroförderung an: Sie unterstützt landesweit Projekte mit möglichst einfachen Abläufen und überschaubaren Anforderungen. Gefördert werden gezielt kleinere Vorhaben, bei denen Beträge zwischen 100 und 2.500 Euro ausreichen, um vor Ort konkret etwas zu bewirken.
Ziel ist es, bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte bei ihrer Arbeit zu stärken und ihnen die Umsetzung ihrer Ideen zu ermöglichen. Die Förderung unterstützt Engagement dort, wo es entsteht – nah an den Menschen, flexibel und praxisorientiert.
Wichtig zu wissen:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das bedeutet: Auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die LAGFA Niedersachsen e. V. im Rahmen der verfügbaren Mittel und anhand festgelegter Kriterien über die Bewilligung.
- Vereine
- gemeinwohlorientierte Organisationen
- Initiativen
- Privatpersonen, die sich ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagieren
- Kirchen und Glaubensgemeinschaften, soweit sie gemeinwohlorientiert tätig sind (also Aktivitäten zum Wohl der Allgemeinheit durchführen)
Das ist uns wichtig:
Die Mikroförderung steht für Engagement, das unsere demokratischen Grundwerte stärkt. Antragstellende müssen daher die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes anerkennen. Das bedeutet: Geförderte Projekte und Aktivitäten müssen mit den grundlegenden Werten unserer Verfassung – etwa Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung – vereinbar sein.
Mit dem Antrag geben Sie eine eidesstattliche Versicherung ab. Das bedeutet: Sie erklären verbindlich, dass die Förderregeln eingehalten werden und keine Umgehung über Dritte erfolgt – also beispielsweise kein weiterer Antrag über andere Personen oder Organisationen gestellt wird, um die Vorgaben zu umgehen.
Diese Erklärung schafft Transparenz und sorgt dafür, dass die Fördermittel fair und entsprechend der geltenden Regeln vergeben werden.
Pro Kalenderjahr ist nur ein Antrag je Träger und Projektzweck zulässig. Mehrere Anträge für dasselbe Projekt – auch wenn sie durch unterschiedliche Personen innerhalb einer Gruppe gestellt werden – sind nicht erlaubt.
Wer gegen diese Regel verstößt, muss die erhaltenen Fördermittel vollständig zurückzahlen und kann von zukünftigen Förderungen ausgeschlossen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel gerecht verteilt werden und möglichst viele Engagierte profitieren können.
Die Fördersumme beträgt 100 € bis 2.500 € pro Projekt. Eine Förderung ist einmal pro Kalenderjahr je Träger und Projektzweck möglich. Die Gesamtausgaben des Vorhabens dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten.
Grundsätzlich gilt:
Alle Ausgaben müssen notwendig und angemessen sein, eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können und durch prüffähige Belege (z. B. Rechnungen oder Tickets) nachgewiesen werden.
Sachausgaben
Gefördert werden notwendige Sachausgaben, die unmittelbar für die Durchführung des Projekts benötigt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Materialien und Verbrauchsmittel
- Angemessene und notwendige externe Raummieten
- Miete für technische Ausstattung und Veranstaltungsbedarf
Honorare
Honorare – also Vergütungen für externe Leistungen – können nur übernommen werden, wenn sie für die Durchführung des Projekts zwingend erforderlich sind.
Dabei gelten zwei Grenzen:
- Pro teilnehmender Person dürfen höchstens 100 Euro pro Tag angesetzt werden.
- Insgesamt dürfen für Honorare pro Projekt nicht mehr als 450 Euro gefördert werden.
Auch wenn mehrere Personen beteiligt sind oder das Projekt mehrere Tage dauert, bleibt dieser Höchstbetrag von 450 Euro pro Projekt bestehen.
Beispiel:
Laden Sie zwei Referierende für einen eintägigen Workshop ein, können Sie jeweils bis zu 100 Euro pro Person ansetzen (insgesamt 200 Euro).
Arbeiten drei Referierende an zwei Tagen mit, könnten rechnerisch höhere Beträge entstehen – gefördert werden jedoch höchstens 450 Euro für das gesamte Projekt.
Pauschale Honorare ohne nachvollziehbare Einzelbelege sind nicht zulässig. Personalausgaben und Fortbildungskosten für hauptamtliche Mitarbeitende (also festangestellte Kräfte) können nicht gefördert werden.
Reisekosten
Wenn im Rahmen Ihres Projekts Reisen anfallen – also Fahrten, die Sie z. B. zu einem Veranstaltungsort, zu einem Seminar oder zu einem Projektpartner unternehmen müssen – können angemessene und notwendige Reisekosten erstattet werden. Dabei orientiert sich die Erstattung an den Regelungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO), also den Vorschriften, die in Niedersachsen für die Erstattung von Fahrt- und Reisekosten gelten.
Wichtig zu wissen:
- Erstattet werden grundsätzlich nur nachweisliche Kosten – also etwa Ticketpreise, Benzinkosten oder andere tatsächliche Ausgaben.
- Alle Kosten müssen nach Projektabschluss durch prüffähige Belege (z. B. Tickets, Rechnungen) belegt werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Ausgaben für projektbezogene Kommunikation – z. B. für Flyer, Plakate, eine projektbezogene Website oder Social-Media-Beiträge – sind förderfähig, wenn sie unmittelbar dazu beitragen, die Ziele des Projekts zu erreichen.
Wichtig ist dabei:
Geförderte Projekte müssen auf die Unterstützung hinweisen. Das bedeutet, dass in geeigneter Form kenntlich gemacht werden muss, dass das Projekt durch die LAGFA Niedersachsen e. V. und das Land Niedersachsen gefördert wird.
In der Regel heißt das, dass die vorgegebenen Logos (z. B. das Logo der Mikroförderung) gut sichtbar auf Veröffentlichungen eingebunden werden müssen – etwa auf Flyern, Plakaten, Präsentationen, Veranstaltungsankündigungen oder auf der Projektwebsite.
Die Logos dürfen dabei nicht verändert werden und müssen entsprechend den bereitgestellten Vorgaben verwendet werden. Die genauen Hinweise zur Verwendung (z. B. welche Logos in welcher Größe und Anordnung zu nutzen sind) stellt die LAGFA Niedersachsen e. V. zur Verfügung.Die Mikroförderung unterstützt konkrete, projektbezogene Ausgaben. Einige Ausgaben können jedoch nicht gefördert werden. Dazu gehören insbesondere:
- kalkulatorische Kosten (also rechnerische, nicht tatsächlich gezahlte Kosten wie fiktive Mieten oder Abschreibungen)
- Preisgelder, Geschenke, Gutscheine und Wertmarken.
- Ausgaben für allgemeine Werbung ohne unmittelbaren Projektbezug
- Allgemeine Vereinsausgaben (Kontoführungsgebühren etc.)
- Alkohol und andere Suchtmittel (als Suchtmittel gelten Substanzen mit Abhängigkeitspotenzial gemäß den Definitionen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen).
- Ausgaben, die nicht prüffähig nachgewiesen werden können.
- Parteipolitische Veranstaltungen sowie missionarische oder extremistische Aktivitäten
Wichtig ist:
Alle geförderten Ausgaben müssen eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können und durch prüffähige Belege nachweisbar sein.
Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Darin wird dokumentiert, wie die Fördermittel eingesetzt wurden. Zusätzlich muss die antragstellende Person erklären, dass die Mittel ausschließlich für den bewilligten Zweck verwendet wurden.
Im Rahmen möglicher nachträglicher Prüfungen können alle eingereichten Ausgaben überprüft werden. Daher müssen sämtliche Belege vollständig vorgelegt werden können. Alle Unterlagen sind fünf Jahre nach Projektabschluss aufzubewahren.Die Antragstellung erfolgt online über die Website der LAGFA Niedersachsen e. V.
Hier geht es zur Antragsstellung (Die Seite ist ab 2. März zur Antragstellung freigeschaltet)
Nach der Förderzusage werden zunächst 50 Prozent der bewilligten Summe ausgezahlt. Die restlichen 50 Prozent folgen nach Einreichung und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.
Bitte stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn Ihres Projekts. Maßgeblich ist das Datum, an dem Ihr Projekt startet (z. B. Veranstaltungstag, erster Workshop, erste verbindliche Ausgabe). Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen – bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
Nach Abschluss des Projekts haben Sie drei Wochen Zeit, um den Verwendungsnachweis einzureichen. Diese Frist ist verbindlich. Wird der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, kann dies Auswirkungen auf die Auszahlung der restlichen Fördermittel haben oder zur Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge führen.
Wir empfehlen daher, die Fristen frühzeitig einzuplanen und alle Belege von Anfang an sorgfältig zu sammeln.
Geförderte Projekte sind verpflichtet, die Unterstützung kenntlich zu machen. In geeigneter Weise ist auf die Förderung durch die LAGFA Niedersachsen e. V. und das Land Niedersachsen hinzuweisen – zum Beispiel auf Flyern, Websites oder bei Veranstaltungen.
In der Regel heißt das, dass die vorgegebenen Logos (z. B. das Logo der LAGFA Niedersachsen e. V. und ggf. das Landeslogo) gut sichtbar auf Veröffentlichungen eingebunden werden müssen – etwa auf Flyern, Plakaten, Präsentationen, Veranstaltungsankündigungen oder auf der Projektwebsite.
Die Logos dürfen dabei nicht verändert werden und müssen entsprechend den bereitgestellten Vorgaben verwendet werden. Die genauen Hinweise zur Verwendung (z. B. welche Logos in welcher Größe und Anordnung zu nutzen sind) stellt die LAGFA Niedersachsen e. V. zur Verfügung.
Die LAGFA Niedersachsen e. V. steht Antragstellenden vor und während der Projektlaufzeit beratend zur Seite. Ziel ist es, Fragen frühzeitig zu klären und eine reibungslose Umsetzung der Projekte zu unterstützen.

