Besondere Aufnahmeprogramme
Zu den besonderen Aufnahmeprogrammen zählen
- das Resettlementprogramm,
- humanitäre Aufnahmeprogramme sowie
- das Relocationprogramm.
Auswahlkriterien für die Aufnahme im Rahmen des Resettlementprogramms sind in der Regel:
- Wahrung der Einheit der Familie,
- Familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland,
- Integrationsfähigkeit (wie etwa Grad der Schul-/Berufsausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse),
- Grad der Schutzbedürftigkeit.
Die Resettlementflüchtlinge erhalten einen Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und müssen kein Asylverfahren durchlaufen.
Rechtsgrundlage für humanitäre Aufnahmeverfahren ist § 23 Abs. 2, Abs. 3 i.V.m. § 24 AufenthG.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen und Erlasse zum Thema Aufnahmeprogramme finden Sie in der Rubrik "Zahlen, Daten, Fakten" -> Erlasse.