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Einführung der Telenotfallmedizin in Niedersachsen

Niedersachsen führt die Telenotfallmedizin (TNM) als wichtigen Baustein für die Weiterentwicklung und Digitalisierung des Rettungsdienstes ein. Ziel ist es, eine flächendeckende, landesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Versorgung aller Patientinnen und Patienten zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie in städtischen oder ländlichen Regionen wohnen.

Bei der Telenotfallmedizin unterstützt eine erfahrene Telenotärztin bzw. ein erfahrener Telenotarzt das Rettungsdienstpersonal direkt am Einsatzort über eine sichere audiovisuelle Verbindung (in Niedersachsen über Mobiltelefone). Die Telenotärztinnen und Telenotärzte können dadurch im Rahmen der Ersteinschätzung unterstützen, Medikamente freigeben und ärztliche Entscheidungen treffen – rund um die Uhr und nach landesweit einheitlichen Qualitätsstandards.

Die TNM erhöht die Versorgungsqualität und Patientensicherheit, indem notärztliche Expertise innerhalb von Sekunden verfügbar ist. Dadurch können Entscheidungs- und Therapiezeiten verkürzt und einheitliche Standards in allen Regionen gewährleistet werden.

Mit der Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) wurde die Telenotfallmedizin mit § 10 a NRettDG im Mai 2024 als gemeinsame Aufgabe des Landes und der kommunalen Träger festgelegt. Der Landesausschuss Rettungsdienst (LARD) legt hierfür einheitliche Standards und Empfehlungen fest.

Ausgangspunkt war ein Pilotprojekt im Landkreis Goslar, das im Jahr 2021 erfolgreich gestartet ist. Seit November 2022 hat eine vom MI eingerichtete Strategiegruppe-Telenotfallmedizin das landesweite Projekt vorbereitet und begleitet.

Ziel ist nun die Anbindung aller niedersächsischen Rettungsdienstträger in den kommenden Jahren und der Aufbau eines durchgängig verfügbaren, landesweit abgestimmten telenotfallmedizinischen Versorgungssystems.
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