Artikel-Informationen
erstellt am:
10.07.2018
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Lavesallee 6, 30169 Hannover, hat in den vergangenen drei Monaten folgende Aufträge vergeben:
Auftragnehmer | Vergabeart *) |
Art und Umfang der Leistung |
Zeitraum der Leistungserbringung |
*)
BA = Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
FV = Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
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erstellt am:
10.07.2018