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Unterstützung im Rettungsdienst: Innenministerin Behrens besucht das Pilotprojekt „Telenotfallmedizin“ in Goslar

Behrens: „Gerade in Zeiten des demografischen Wandels bietet der Telenotarzt eine Chance, die Digitalisierung zu nutzen und dem Personalmangel im notärztlichen Bereich zu begegnen“


Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat heute im Rahmen ihrer Sommerreise in Goslar das erste niedersächsische Pilotprojekt zur Telenotfallmedizin (TNM) im Rettungsdienst besucht. In der Rettungsleitstelle vor Ort überzeugte sie sich, wie die schnelle und kompetente telenotärztliche Unterstützung die Rettungskräfte im Einsatz unterstützen kann.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Gerade in Zeiten des demografischen Wandels bietet der Telenotarzt eine Chance, die Digitalisierung zu nutzen und dem Personalmangel im notärztlichen Bereich zu begegnen. Dabei schafft es die Telenotfallmedizin den immer höheren Ansprüchen in der präklinischen Notfallversorgung gerecht zu werden. In Echtzeit werden relevante Daten von Notfallsituationen an erfahrene Notärzte in der jeweiligen Rettungsleitstelle übertragen, sodass das Personal vor Ort zeitnah in der Diagnostik und Therapie unterstützt werden kann. Dadurch werden Patientinnen und Patienten künftig noch schneller ärztlich versorgt und die Notärzte in unserem Land entlastet.“

Um deutlich zu machen, wie die Zusammenarbeit von Notfallsanitätern und Telenotärzten in der Praxis aussieht, wurde in der Rettungsleitstelle des Landkreises Goslar für Innenministerin Behrens ein Einsatz simuliert: Hierfür forderte die Besatzung eines Rettungswagens, der vor dem Gebäude geparkt war, bei der Patientenversorgung die Telenotärztin als Unterstützung an. Ministerin Behrens hatte dabei nicht nur die Möglichkeit, der Ärztin an ihrem Arbeitsplatz vor dem Bildschirm über die Schulter zu schauen, sondern erhielt auch im Rettungswagen einen Einblick, wie deren Ratschläge und Anweisungen am Einsatzort umgesetzt wird.

Vom Landkreis Goslar aus werden ab dem 07.08.2023 die ca. 1,1 Millionen Einwohner aus den Landkreisen Northeim, Hildesheim, Emsland, der Grafschaft Bentheim und Stadt Hildesheim telemedizinisch versorgt.

Geplant ist, schrittweise ein landesweit vernetztes, einheitliches telenotfallmedizinisches System aufzubauen, sodass alle Kommunen von den digitalen Möglichkeiten bei der Notfallrettung profitieren können. Dabei soll die in Goslar erprobte und bewährte schlanke Technik zum Einsatz kommen, die lediglich ein Smartphone zur audiovisuellen Verbindung von Einsatzkräften und Telenotarzt vorsieht. Zudem sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung vollumfänglich ausgeschöpft werden und der Telenotfallarzt standortunabhängig über die Leitstellen angefordert und alarmiert werden können.

„Mit unserem Projekt der Telenotfallmedizin hat der Landkreis Goslar mittlerweile niedersachsenweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Der Bedarf nach Konzepten für den Rettungsdienst, um die notfallmedizinische Versorgung zukunftsfähig zu gestalten, ist groß. Das zeigt uns auch das vielfältige Interesse anderer Landkreise und Städte, die hinsichtlich einer Zusammenarbeit an uns herantreten“, sagt Landrat Dr. Alexander Saipa. „Ich bin stolz, dass die innovative Arbeit unseres Rettungsdienstes als Exempel dient, um die Weichen für die Zukunft zu stellen.“

Telenotfallmedizin auf einem standardisierten hohen Niveau zu praktizieren, ist seit Januar 2021 der Anspruch des Pilotprojektes, das eine Vorbildfunktion für die niedersachsenweite Einführung einnimmt. Finanziell unterstützt wird das Projekt von den Kostenträgern im Rettungsdienst. Ziel des Pilotprojektes ist es u. a., eine noch sicherere und schnelleren Patientenversorgung zu gewährleisten und den Herausforderungen bei der Personalgewinnung entgegenzutreten.

Zum Hintergrund:

Im Haushaltsplanentwurf 2024 und in der Mittelfristige Planung sind für eine Anschubfinanzierung des Projekts Mittel in Höhe von 332.000 Euro sowie jährlich 1,8 Millionen Euro veranschlagt. Zudem werden aktuell die notwendigen Änderungen im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes erarbeitet.

Diese sehen unter anderem ein Zusammenwirken der kommunalen Aufgabenträger im bodengebundenen Rettungsdienst mit den dann im Verantwortungsbereich des Landes stehenden Aufgaben vor. Die Aufgaben des Landes sollen im Kern das Beschaffen und Bereitstellen der landesweit einheitlichen Software sowie die Auswahl der geeigneten Telenotarztstandorte sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.08.2023

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