Synchronisierung der Amtszeiten
Rede des Nds. Innenministers Boris Pistorius in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.09.2013; TOP 10 + 11 zum Gesetzentwurf der Landesregierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute kann ich hier für die Niedersächsische Landesregierung gleich zwei Gesetzentwürfe in den Landtag einbringen, deren Inhalte in den letzten Wochen sowohl auf kommunaler Seite als auch auf Landesebene viel diskutiert worden sind. In beiden Gesetzentwürfen geht es insbesondere um Änderungen für die niedersächsischen Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten (HVB).
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalverfassungs-, kommunalwahl- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften wird die in der Koalitionsvereinbarung enthaltene Ankündigung umgesetzt, die langen Amtszeiten der HVB mit der Wahlperiode der Abgeordneten der Vertretungen zu synchronisieren.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes enthält die erforderlichen Regelungen zur Anhebung des Wählbarkeitsalters für HVB und steht im Zusammenhang mit der Synchronisierung.
Lassen Sie mich zunächst den Gesetzentwurf zur Synchronisierung erläutern:
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalverfassungs-, kommunalwahl- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften soll die Abkoppelung der HVB-Wahlen von den Wahlen der Abgeordneten rückgängig gemacht werden. Die bisherige Regelung besteht seit 2005 und hat sich letztlich nicht bewährt.
Lassen Sie mich hier die Vorteile aufzählen, die mit einer Synchronisierung der Amtszeiten der HVB mit den Wahlperioden der Vertretung einhergehen:
Einheitliche Wahltermine werten die Kommunalwahlen in Niedersachsen auf. Sie erhalten in der Öffentlichkeit wieder eine größere Bedeutung und Aufmerksamkeit, weil außer über die Zusammensetzung der Kommunalvertretung gleichzeitig auch entschieden wird, welche Persönlichkeit zukünftig an der Spitze der Kommune stehen soll.
In Zukunft werden in unseren Kommunen also regelmäßig zwei Wahlen stattfinden – und das grundsätzlich landesweit. Damit ist eine größere Wahlbeteiligung zu erwarten und es wird die demokratische Legitimation der HVB und der Vertretungen auf eine breitere Grundlage gestellt sowie die Demokratie gestärkt.
Durch die Aufwertung der Kommunalwahl insgesamt erfahren wiederum auch die ehrenamtlich in der Kommunalpolitik tätigen Frauen und Männer eine Stärkung.
Mit der Synchronisierung der Wahlen wird es grundsätzlich auch zu einer Verbesserung des politischen Gleichlaufs zwischen den beiden Organen Vertretung und HVB kommen, was eine effektivere Zusammenarbeit dieser Organe wahrscheinlicher macht. Damit kann die Vertretung des kommunalen Wahlvolks wirkungsvoller im Sinne der Wählerinnen und Wähler erfolgen.
Die Reduzierung der bislang auch im Vergleich zu den übrigen Bundesländern langen Amtszeit der HVB von acht auf fünf Jahre trägt dem demokratischen Prinzip der Kontrolle durch die Wählerinnen und Wähler nach angemessener Zeit Rechnung.
Durch die Zusammenlegung der Wahlen werden auch die Kosten für die sonst anfallenden zusätzlichen Wahlgänge vermieden.
Ich meine, das sind gute Argumente, um auch entgegen der von den kommunalen Spitzenverbänden geäußerten grundsätzlichen Kritik an der Kürzung der Amtszeiten der HVB festzuhalten.
Die kommunalen Spitzenverbände befürchten insbesondere, dass durch die Verkürzung der Amtszeit der HVB befähigte Bewerberinnen und Bewerber für das Amt nicht gefunden werden könnten. Diese Auffassung teilen wir nicht.
Schon bei Einführung der Direktwahl der HVB im Jahre 1996 war die Amtszeit der HVB an die fünfjährige Wahlperiode gekoppelt und betrug dementsprechend ebenfalls fünf Jahre. Mir ist nicht bekannt, dass damals keine fähigen Köpfe für dieses Amt gefunden werden konnten!
Die mit dem Amt einer oder eines HVB verbundenen bedeutungsvollen Aufgaben und die besondere Rechtsstellung als Organ einer Kommune sowie die sonstigen Rahmenbedingungen, insbesondere in besoldungs- und versorgungsrechtlicher Hinsicht, machen das Amt gerade auch für lebensjüngere Kandidatinnen und Kandidaten attraktiv!
Darüber hinaus ist das Amt mit einer „besonderen Faszination“ verbunden, die Kandidatinnen oder Kandidaten einen zusätzlichen Anreiz gibt, Verantwortung für die örtliche Gemeinschaft zu übernehmen.
Auch ein Blick auf Führungspositionen in der Wirtschaft zeigt, dass eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren nicht dazu führt, dass die diesbezügliche Personalgewinnung Schwierigkeiten bereitet.
Ich bin deshalb absolut überzeugt, dass auch in Zukunft motivierte und leistungsstarke HVB in den niedersächsischen Kommunen einen guten Job abliefern werden.
Lassen Sie mich die wesentlichen Eckpunkte der Synchronisierung noch einmal kurz zusammenfassen:
- Die reguläre Amtszeit der HVB wird von bisher acht auf künftig fünf Jahre verkürzt.
- Die Wahlperiode der Vertretungen beträgt unverändert fünf Jahre und beginnt wie bisher jeweils am 1. November der Jahre 2016, 2021, 2026…
- Es erfolgen keine Eingriffe in laufende 8-jährige Amtszeiten von HVB durch den Gesetzgeber.
- Die ersten HVB-Wahlen, die von der Synchronisierung erfasst werden, sind die Wahlen für einen Amtszeitbeginn am 1. November 2016.
- Für die Übergangszeit haben die Amtszeiten unterschiedliche Längen, allerdings nie unter fünf Jahren. Sie umfassen jeweils den Rest der laufenden allgemeinen Wahlperiode der Vertretung und die nachfolgende allgemeine Wahlperiode der Vertretung.
- Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass HVB, deren Amtszeiten nach dem 31. Oktober 2016 auslaufen, freiwillig ihre Amtszeit zum 31. Oktober 2016 oder zum 31. Oktober 2021 vorzeitig beenden.
Inhalt des Gesetzentwurfs ist über die Synchronisierung hinaus eine Experimentierklausel. Sie soll der Erprobung innovativer Formen der Kreditbeschaffung und Bewirtschaftung dienen.
Wie eingangs bereits angesprochen, gibt es auch noch einen zweiten Gesetzentwurf, denn parallel zur Synchronisierung soll mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes das höchstzulässige Wählbarkeitsalter der HVB um zwei Jahre angehoben werden. Gewählt werden kann also künftig, wer noch nicht 67 Jahre alt ist.
Die Anhebung ist im Hinblick auf die beamtenrechtliche Altersgrenze, aber auch wegen der allgemeinen demografischen Entwicklung geboten. Sie wird zudem dazu führen, dass sich der Kreis der potenziellen Bewerberinnen und Bewerber um das Amt einer oder eines HVB erweitern kann.
Anlass für die Anhebung der Wählbarkeitsaltersgrenze gerade zu diesem Zeitpunkt ist der eingangs bereits umfassend erläuterte Gesetzentwurf zur Synchronisierung, der das Ziel hat, die Amtszeiten der HVB sukzessive auf fünf Jahre zu verkürzen.
Ohne die Anhebung des Wählbarkeitsalters könnten HVB bei einer Amtszeit von künftig regelmäßig fünf Jahren statt wie bisher bis zur Vollendung des 73. Lebensjahres nur noch bis zum 70. Lebensjahr im Amt sein.
Wie die Synchronisierung selbst, soll die Anhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit zum HVB grundsätzlich diejenigen Wahlen erfassen, die für einen Amtszeitbeginn am 1. November 2014 oder später stattfinden. Für diesen Amtszeitbeginn werden mehr als die Hälfte der HVB im Land gewählt!
In vielen dieser Kommunen sollen schon in nächster Zeit die parteiinternen Verfahren zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber beginnen. Dies vor allem auch deshalb, weil beabsichtigt ist – oder zum Teil von den Vertretungen sogar schon beschlossen wurde – die HVB-Wahl mit dem Termin zur Wahl des Europäischen Parlaments im Mai 2014 zusammenzulegen.
Mit diesem Gesetzentwurf soll deshalb möglichst schnell Rechtsklarheit darüber geschaffen werden, ob bei den diesbezüglichen parteiinternen Verfahren zur Bewerberaufstellung mögliche Kandidatinnen und Kandidaten, die am Wahltag älter als 64, aber noch nicht älter als 66 Lebensjahre sein werden, in die Auswahl einzubeziehen sind.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat im Anhörungsverfahren keine Einwände gegen die Anhebung des Wählbarkeitsalters von HVB auf die Vollendung des 67. Lebensjahres geäußert.
Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zur Änderung kommunalverfassungs-, kommunalwahl- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften wird ein weiteres wichtiges Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung geradezu in Rekordzeit umgesetzt.
Daraus können Sie ersehen: Diese Koalition redet nicht nur, sie handelt auch!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

