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Spenden sammeln für die Hisbollah: Durchsuchungen in Niedersachsen

Pistorius: „Wer unter dem Deckmantel vermeintlicher Wohltätigkeit militante Organisationen unterstützt, muss die entsprechenden Konsequenzen tragen“


Der Bundesinnenminister hat heute die Vereinigungen „Deutsche Libanesische Familie e.V.“, „Menschen für Menschen e.V.“ und „Gib Frieden e.V.“ verboten. Das Verbot wird seit dem frühen Morgen in mehreren Bundesländern, auch in Niedersachsen, mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen vollzogen. In Niedersachsen sind die Vereine „Menschen für Menschen e.V.“ aus Stade und „Gib Frieden e.V.“ aus Delmenhorst verboten worden.

Redaktioneller Hinweis: Bei dem verbotenen Verein „Menschen für Menschen e.V.“ handelt es sich nicht um die 1981 von Karlheinz Böhm gegründete gleichnamige Stiftung Menschen für Menschen.


Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wer unter dem Deckmantel vermeintlicher Wohltätigkeit agiert, um militante Organisationen zu unterstützen, muss die Konsequenzen tragen. Es ist nicht nur scheinheilig, sondern auch gefährlich, die Gutgläubigkeit von zahlreichen Bürgern auszunutzen, um damit kämpferische Aktivitäten zu unterstützen. Ich danke allen an der Ermittlung und Durchsuchung beteiligten Einsatzkräften für diesen Erfolg.“

Die nun verbotenen Vereine sind Ersatzorganisationen des 2014 verbotenen Spendensammelvereins „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ (kurz WKP), da sie die verfassungswidrigen Bestrebungen des Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen (vgl. § 8 Abs. 1 VereinsG). WKP galt als institutioneller Spendensammelverein der Hisbollah und unterstützte jahrelang und in beträchtlichem Umfang die libanesische Shahid-Stiftung (Märtyrer-Stiftung), die als „Wohltätigkeitsorganisation“ der Hisbollah gilt. Die Shahid-Stiftung kommt zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Hinterbliebenen von Hisbollah-Kämpfern auf und unterstützt somit zweckgerichtet den Kampf der Hisbollah gegen Israel. Diese Aktivitäten wurden nach Beobachtung der Sicherheitsbehörden trotz des Verbotes durch Neugründungen von Vereinen fortgeführt.

Bereits am 30.04.2020 wurde gegen die Terrororganisation Hisbollah ein Betätigungsverbot in Deutschland erlassen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.05.2021
zuletzt aktualisiert am:
27.05.2021

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