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Schünemann: Hassprediger Denis Cuspert hat sein Recht auf freie Meinungsäußerung verwirkt!


HANNOVER. „Wer unserer freiheitlichen Demokratie den Krieg erklärt, hat das Recht auf freie Meinungsäußerung verwirkt“, so der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann, nachdem ein Hassvideo des Salafisten Denis Cuspert bekannt geworden war.

Minister Schünemann: „Wenn es eines letzten Beweises bedurft hätte, um gegen Cuspert ein Verfahren wegen Grundrechtsverwirkung einzuleiten, dann ist es dieses Hassvideo. Cuspert steht für neue Formen der islamistischen Gefahr in Deutschland, auf die wir neue Antworten finden müssen. Deshalb wollen wir ihm die Ausübung der Meinungs- oder Versammlungsfreiheit verbieten. Diese Möglichkeit sieht das Grundgesetz in Artikel 18 ausdrücklich vor.“ Das niedersächsische Innenministerium sammelt derzeit Materialen aus allen Bundesländern, um ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorzubereiten.

Grund zur Sorge gibt nicht nur die Hassbotschaft als solche. „Aufgrund seiner Vergangenheit als Rapper „Deso Dogg“ befürchten wir, dass Cuspert damit tatsächlich zahlreiche Jugendliche erreicht und im Sinne der salafistischen Hassideologie radikalisiert. Der Salafismus ist bekanntlich Nährboden des islamistischen Terrorismus“, so Schünemann weiter.

Cuspert, der sich gegenwärtig im Ausland aufhält, war auch zentraler Anführer der salafistischen Ausschreitungen Anfang Mai in einigen westdeutschen Städten, bei denen zwei Polizisten schwer verletzt wurden. Minister Schünemann: „All das zeigt: Cuspert ist ein brandgefährliches Sprachrohr der Szene. Diesem Treiben müssen wir nicht nur mit allen strafrechtlichen Mitteln, sondern auch mit der im Grundgesetz verankerten Grundrechtsverwirkung entgegentreten. Cuspert hat Deutschland zwar verlassen. Aber mit der Grundrechtsverwirkung haben wir bessere Möglichkeiten, die gefährliche Verbreitung von Hassbotschaften zu verhindern. Zudem zeigen wir damit in aller Deutlichkeit: Verfassungsfeinde, die in unserer Gesellschaft Gewalt säen wollen, müssen jederzeit mit Auftrittsverboten rechnen.“

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erstellt am:
05.09.2012

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