Artikel-Informationen
erstellt am:
11.06.2025
zuletzt aktualisiert am:
19.06.2025
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat eine Kommission berufen, die Empfehlungen zur Höhe und zum Umfang der Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträgerinnen und -träger erarbeiten soll.
Die Einsetzung der Kommission geht auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz zurück und verfolgt das Ziel, den kommunalen Vertretungen für den Erlass ihrer Entschädigungssatzungen eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben. Die Kommission wird für je fünf Jahre eingesetzt, sie arbeitet unabhängig und ist nicht an Weisungen gebunden.
Ihr gehören an: die ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Hameln, Susanne Lippmann, die ehemalige Bürgermeisterin der Gemeinde Edewecht, Petra Lausch, der Kreistagsabgeordnete des Landkreises Schaumburg, Eckhard Ilsemann, der DGB-Bezirksvorsitzende Dr. Mehrdad Payandeh, Martina Kornath vom Niedersächsischen Landesrechnungshof sowie Peter Karst, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover. Frau Lausch wurde in der konstituierenden Sitzung der Kommission zur Vorsitzenden gewählt.
Die Aufwandsentschädigungen richten sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune und liegen derzeitig für Ratsfrauen und Ratsherren der Gemeinde-, Stadt- oder Samtgemeinderäte sowie für Mitglieder von Orts- oder Stadtbezirksräten zwischen 210 Euro und 520 Euro monatlich. Für Abgeordnete der Kreistage und der Regionsversammlung liegen sie im Monat je nach Einwohnerzahl zwischen 210 Euro und 600 Euro.
Die Kommission wird ihre Empfehlungen voraussichtlich bis zum Jahresende und damit rechtzeitig vor dem Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 01. November 2026 vorlegen.
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erstellt am:
11.06.2025
zuletzt aktualisiert am:
19.06.2025