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Innenministerin Behrens überreicht Förderbescheid aus Bedarfszuweisungsfonds an Stadt Schortens: 1,6 Millionen Euro für Umbau und Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses

Behrens: „Die Freiwilligen Feuerwehren sorgen in unserem großen Flächenland mit für unser aller Sicherheit. Umso wichtiger ist es für gute Rahmenbedingungen zu sorgen“

Am heutigen Montag (16. Februar 2026) überreichte Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, der Stadt Schortens den Förderbescheid über 1,6 Millionen Euro aus dem Bedarfszuweisungsfonds.

Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt in diesem Jahr 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Millionen Euro. Mit dieser Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben Neubau, Erweiterung oder Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung. Schortens ist eine der begünstigten Kommunen und hat am heutigen Tag (16.02.2026) den Förderbescheid über 1,6 Millionen Euro von Innenministerin Daniela Behrens überreicht bekommen. Diese Mittel werden in den Umbau und die Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Accum einfließen.

Die übergebene Summe von 1,6 Millionen Euro stellt rund 75 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens der Stadt Schortens zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen dar.

Innenministerin Behrens: „Die Freiwilligen Feuerwehren sorgen in unserem großen Flächenland mit für unser aller Sicherheit. Umso wichtiger ist es, für gute Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu sorgen. Mit der Förderung machen wir deutlich, dass die Landesregierung die ehrenamtlich getragenen Strukturen der niedersächsischen Feuerwehren auch in besonders finanzschwachen Kommunen nachhaltig stärkt. Ihre Flächenorganisation in den Kommunen ist zentraler Bestandteil unseres Systems, um den Brandschutz im Land sicherzustellen. Diese durch Investitionen zu stärken, bleibt unser klarer und beständiger Vorsatz, ungeachtet etwaiger Anspannungen in der Haushaltslage. Nicht weniger als das verdienen unsere haupt- und ehrenamtlich Arbeitenden im Brand- und Katastrophenschutz.“

Der Bürgermeister der Stadt Schortens, Gerhard Böhling sagt zur Übergabe des Förderbescheids: „Die Förderung durch das Land Niedersachsen in Höhe von 1,6 Millionen Euro für die Feuerwehr Accum erleichtert uns die Durchführung der so wichtigen Maßnahme für den Brandschutz. Die Neu- und Umgestaltung des Feuerwehrhauses kommt unseren Feuerwehrfrauen und -männern zugute, die tagtäglich ehrenamtlich für alle Bürgerinnen und Bürger im Einsatz sind und die die bestmöglichen Bedingungen für ihren Dienst vorfinden sollen. Ich sage der Ministerin, Frau Behrens und ihrem Ministerium herzlichen Dank dafür, dass unsere Stadt diese hohe Förderung bekommt. Das ist wieder einmal ein Beleg für die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Stadt Schortens und dem Land Niedersachsen.“

Zum Hintergrund

Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.02.2026

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