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erstellt am:
20.02.2026
Am heutigen Freitag (20. Februar 2026) überreichte Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, der Samtgemeinde Land Hadeln aus dem Bedarfszuweisungsfonds des Landes den Förderbescheid über 1.215.000 Euro.
Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt in diesem Jahr 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Millionen Euro. Mit dieser Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben Neubau, Erweiterung oder Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung. Die Samtgemeinde Land Hadeln ist eine der begünstigten Kommunen und hat am heutigen Tag (20.02.2026) den Förderbescheid über 1.215.000 Euro von Innenministerin Daniela Behrens überreicht bekommen. Diese Mittel werden in die Sanierung und Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses in Oberndorf einfließen. Die Erweiterung umfasst eine neue Fahrzeughalle mit Nebenräumen, die an das Feuerwehrgerätehaus angebaut werden soll. Die übergebene Summe von 1.215.000 Euro stellt ca. 75 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens der Samtgemeinde Land Hadeln zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen dar.
Innenministerin Behrens: „Mit der Bedarfszuweisung kann die Samtgemeinde Land Hadeln weiter in den Erhalt und die Modernisierung ihrer Feuerwehr investieren und die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen verbessern. Ohne die ehrenamtliche Arbeit der Frauen und Männer in unseren Feuerwehren, wäre ein flächendeckender Brandschutz in Niedersachsen schlicht nicht vorstellbar. Es ist deshalb unser ausdrückliches Ziel, diese Strukturen so gut es geht zu unterstützen“.
Der Samtgemeindebürgermeister, Frank Thielebeule, ergänzt: „Ich danke dem Land Niedersachsen und der Frau Ministerin Daniela Behrens für die Überreichung dieses Förderbescheides. Mit dieser Förderung und den Mitteln der Samtgemeinde Land Hadeln wird eine wichtige Investition für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger geleistet. Zugleich ist diese Förderung auch als ein klares Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr und der ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden zu verstehen. Ohne das Ehrenamt in den Ortswehren ist der Brandschutz nicht denkbar. Deswegen gilt mein Dank auch allen ehrenamtlichen tätigen Frauen und Männern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Land Hadeln für ihren Einsatz zum Wohle der Gemeinschaft.“
Zum Hintergrund
Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.