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Innenministerin Behrens überreicht Förderbescheid aus Bedarfszuweisungsfonds an Gemeinde Uetze: 900.000 Euro für die grundlegende Erneuerung und Erweiterung der Sireneninfrastruktur

Behrens: „In Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse, erhöhter Gefahrenlagen und potentieller Krisenszenarien kommt einer verlässlichen und flächendeckenden Alarmierungs- und Warninfrastruktur eine besondere Bedeutung zu“

Am heutigen Mittwoch (15. April 2026) überreichte Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, der Gemeinde Uetze im Rahmen des Bedarfszuweisungsfonds der Niedersächsischen Landesregierung einen Förderbescheid in Höhe von 900.000 Euro.

Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt 30 besonders finanzschwache niedersächsische Kommunen mit sogenannten Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Millionen Euro. Mit dieser besonderen Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben dem Neubau, der Erweiterung und Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung. Die Gemeinde Uetze ist eine der begünstigten Kommunen und wird die 900.000 Euro in die Erneuerung und Erweiterung der Sireneninfrastruktur im Gemeindegebiet einfließen lassen. Die übergebene Summe von 900.000 Euro stellt etwa 75 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens der Gemeinde Uetze zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen dar.

Innenministerin Behrens: „In Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse, erhöhter Gefahrenlagen und potentieller Krisenszenarien kommt einer verlässlichen und flächendeckenden Alarmierungs- und Warninfrastruktur eine besondere Bedeutung zu.

Die Entscheidung der Gemeinde Uetze in die grundlegende Erneuerung und Erweiterung der Sireneninfrastruktur zu investieren, verfolge ich mit großem Interesse. Das Sirenennetz in Niedersachsen ist ein wichtiger Bestandteil des sogenannten Warnmittelmixes und ist somit mitverantwortlich, dass eine Warnmeldung die Menschen vor Ort erreicht.“

Bürgermeister Florian Gahre erklärt dazu: „Ich freue mich sehr über die Zuweisung i. H. v. 900.000 Euro für die Sireneninfrastruktur in Uetze. Das zeigt, dass dem Land eine effektive und funktionierende Bevölkerungswarnung genauso wichtig ist wie uns. Zusammen mit den 1,5 Millionen Euro für das Feuerwehrhaus in Eltze sind in den letzten zwei Jahren 2,4 Millionen Euro vom Land für den Bevölkerungsschutz in der Gemeinde Uetze investiert worden – die enge Zusammenarbeit zwischen Land und der Gemeinde zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes für die Menschen in unserer Gemeinde aus.“

Zum Hintergrund

Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2026
zuletzt aktualisiert am:
16.04.2026

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