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Finanzielle Unterstützung vom Land: 32 Niedersächsische Kommunen erhalten 74,3 Mio. Euro Bedarfszuweisungen

Behrens: „Die Bedarfszuweisungen werden den Kommunen überwiegend zeitnah bewilligt. Das ist wegen der gestiegenen Liquiditätskreditzinsen und den nach wie vor hohen Energiekosten besonders wichtig.“


Insgesamt 32 besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen werden in diesem Jahr Bedarfszuweisungen gewährt. Die Bedarfszuweisung ist eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Im laufenden Antragsverfahren sind Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 74,3 Millionen Euro vorgesehen.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Die Bedarfszuweisungen werden den Kommunen überwiegend zeitnah bewilligt. Das ist wegen der gestiegenen Liquiditätskreditzinsen und den nach wie vor hohen Energiekosten besonders wichtig. Insgesamt hatten 82 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2024 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der antragstellenden Kommunen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 40% angestiegen.“

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 200.000 Euro für die Gemeinde Walkenried im Landkreis Göttingen und jeweils 7,5 Mio. Euro für die Städte Salzgitter und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden.

Die Kommunen erhalten die Bedarfszuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in ihren kommunalen Haushalten. Damit soll die Kassenliquidität gestärt und aufgelaufene Fehlbeträge zurückgeführt werden.

Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 20% des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden.

Hinweis:

Die begünstigten Antragsteller können im Einzelnen der anliegenden Aufstellung entnommen werden.

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.


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