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Einsatzunterstützung aus der Luft: Polizei Niedersachsen kann landesweit Drohnen einsetzen

Behrens: „Drohnen entwickeln sich immer mehr zum unverzichtbaren Einsatzmittel. Gute Ausbildung der Piloten und hohe Datenschutzstandards sind für Drohneneinsätze elementare Voraussetzung“


Ab sofort können ausgebildete Luftfahrzeugführende (LFFF) der Niedersächsischen Polizei mit neu beschafften Drohnen in den Einsatz gehen. Niedersachsen hat im Rahmen seiner strategischen Neuausrichtung im Bereich der Drohneneinsätze bei der Polizei insgesamt 13 Drohnen für den flächendeckenden Einsatz beschafft.

Damit kann die Einsatzunterstützung mittels Dohnen nun im ganzen Land und nicht nur - wie bisher - durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) und die Polizeiinspektionen (PI) Harburg und Wilhelmshaven erfolgen.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Drohnen entwickeln sich immer mehr zu einem unverzichtbaren und wertvollen Einsatzmittel. Es ist eine gute Nachricht für die Polizeiarbeit in Niedersachsen, dass sie nun im ganzen Land zur Verfügung stehen.“

Das Einsatzspektrum der Drohnen erstreckt sich von der Erstellung von Luftbildaufnahmen im Vorfeld größerer Einsatzlagen zu Planungs- und Koordinierungszwecken, über die Koordination von Maßnahmen während größerer Einsätze, zur Unterstützung der Kriminalitätsverfolgung bei der Beweissicherung und Dokumentation (beispielsweise bei Brandtatorten), zur Unterstützung von Einsatzlagen im Rahmen der Gefahrenabwehr (beispielsweise bei der Suche nach Vermissten oder im Rahmen einer Evakuierung) bis hin zur Dokumentation sowie Vermessung von Verkehrsunfallorten.

Bei den durch das Land für insgesamt ca. 85.000 Euro beschafften Drohnen handelt es sich um die „Mavic 3 Enterprise Thermal“ vom Hersteller „DJI“. Mit einem Gewicht von 920 Gramm, einer Flugzeit von bis zu 45 Minuten bei optimalen Bedingungen und einer Weitwinkel-Wärmebild und Zoom-Kamera, stellt sie eine weitere sinnvolle Ergänzung der polizeilichen Einsatzmittel der Polizei Niedersachsen dar.

Um eine polizeiliche Drohne fliegen zu dürfen, bedarf es für die Pilotinnen und Piloten einer umfangreichen Ausbildung, die gegenwärtig sukzessive durchgeführt wird. Zu den Ausbildungsschwerpunkten gehören unter anderem das Luftrecht, Meteorologie, Aerodynamik und die Risikominimierung. Mit dem heutigen Tag haben bereits 30 LFFF in den Polizeidienststellen Braunschweig, Goslar, Göttingen, Hameln, Northeim, Uelzen, Cuxhaven, Delmenhorst, Verden, Aurich und Osnabrück ihre Ausbildung bestanden und können die technische Einsatzunterstützung als Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nutzen.

Ministerin Behrens weiter: „Eine gute Ausbildung und hohe Datenschutzstandards sind insbesondere beim Einsatz von Drohnen elementar. Die luftfahrzeugführenden Beamtinnen und Beamten haben dementsprechend eine besondere Verantwortung. Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen können sich darauf verlassen, dass die Polizei mit dem Einsatz von Drohnen sehr verantwortungsbewusst umgeht und für zusätzliche Sicherheit sorgt.“

Zum Hintergrund:

Die Polizei Niedersachsen hat mit Beginn des Jahres 2022 eine Neuausrichtung im Hinblick auf den flächendeckenden Einsatz polizeilicher Drohnen vorgenommen. Bislang wurden diese ausschließlich in der ZPD, in der PI Harburg (Polizeidirektion Lüneburg) sowie in der PI Wilhelmshaven (Polizeidirektion Oldenburg) eingesetzt. Währenddessen wurde fortlaufend evaluiert und eine ständige Marktbeobachtung durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die Erhöhung und Optimierung des Einsatzwertes.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2023

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