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Eine Million Euro für ehrenamtliche und bürgerschaftliche Projekte in Niedersachsen: Ministerin Behrens gibt den Startschuss für die Mikroförderung

Eine Million Euro für ehrenamtliche und bürgerschaftliche Projekte in Niedersachsen: Ministerin Behrens gibt den Startschuss für die Mikroförderung

Behrens: "Eine Million für Vereine, Initiative und Engagierte: Mit der Mirkroförderung stärkt die Landesregierung die Zivilgesellschaft - verlässlich, konkret und nah an den Menschen"

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat heute (26. Februar 2026) in Hannover offiziell den Startschuss für die Mikroförderung 2026 gegeben und einen Förderscheck über eine Million Euro an die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Niedersachsen e. V. (LAGFA) überreicht.

Mit der Förderung stärkt das Land das Ehrenamt und die Zivilgesellschaft. Die in dieser Form in Niedersachsen erstmals gestartete Mikroförderung ist zentraler Bestandteil der Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt sowie des Anfang 2026 beschlossenen Konzepts zur Stärkung der Zivilgesellschaft. Ab Anfang März 2026 können Vereine, Initiativen und Engagierte Zuschüsse zwischen 100 und 2.500 Euro digital und bürokratiearm beantragen.

Ministerin Behrens: „Eine Million für Vereine, Initiativen und Engagierte: Mit der Mikroförderung stärkt die Landesregierung die Zivilgesellschaft – verlässlich, konkret und nah an den Menschen. Dadurch können wirkungsvoll und mit vergleichsweise kleinem Aufwand unterschiedlichste Projekte unterstützt werden – von Nachbarschaftsinitiativen, über Bildungs- und Jugendangebote, soziale Projekte bis zu kulturellen Mikrovorhaben. Um Ehrenamtliche in der Antragstellung zu entlasten, wurde das Online-Verfahren bewusst einfach und zeitsparend gestaltet. Das unterstützt all die ehrenamtlichen und engagierten Organisationen, Vereine, Initiativen und Privatpersonen in ihren Vorhaben unkompliziert und ganz direkt.“

Strukturen – flexibel, wirksam und vollständig digital

Die Abwicklung der Mikroförderung liegt bei der LAGFA. Als landesweiter Dachverband mit dem satzungsgemäßen Auftrag, bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement zu stärken, ist sie zentrale Anlaufstelle für Vereine, Initiativen und Engagierte.

Mit den Landesmitteln setzt die LAGFA ihren Auftrag niederschwellig, flexibel, wirksam und vollständig digital um.

Monika Fricke vom geschäftsführenden Vorstand der LAGFA: „Die Mikroförderung ist ein wichtiges Instrument, um Engagement in Niedersachsen sichtbar zu machen und zu stärken. Als landesweite Plattform für Freiwilligenagenturen bündeln wir Know-how, begleiten Initiativen und sorgen dafür, dass die Mittel dort ankommen, wo sie die größte Wirkung entfalten.“

Die nun startende Mikroförderung unterstützt unterschiedlichste Projekte, die mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand große Wirkung erzielen können: Das wirkt sich in Nachbarschaftsinitiativen, bei Bildungs- und Jugendangeboten, in sozialen Projekten und auch bei kulturellen Mikrovorhaben aus.

Um Ehrenamtliche in der Antragstellung zu entlasten, wurde das Verfahren bewusst einfach und zeitsparend gestaltet: Ein herausragendes Merkmal der Mikroförderung 2026 ist der vollständig digitale Ablauf. Von der Antragstellung bis zur Abrechnung läuft das gesamte Verfahren online über die LAGFA. Das bedeutet weniger Bürokratie, schnellere Bearbeitung und moderne, nutzerfreundliche Prozesse.

Die Auszahlung wird in zwei Schritten erfolgen: 50 Prozent werden direkt mit der Förderzusage ausgezahlt, die weiteren 50 Prozent erhalten die Projekte nach der Prüfung des Verwendungsnachweises durch die LAGFA. So können die Vereine, Initiativen und Organisationen frühzeitig auf einer soliden Finanzbasis starten – ohne Vorfinanzierungsdruck.

Ministerin Behrens weiter: "Engagement braucht kurze Wege. Das komplett digitale Verfahren bei der Mirkroförderung ist ein echter Gewinn für alle, die etwas mit dem Geld bewegen wollen. Denn das bedeutet weniger Papier, weniger Wartezeit, mehr Zeit für die gute Sache. Als Digitalminiserin ist mir das besonders wichtig."

Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierte Privatpersonen. Gefördert werden ausschließlich notwendige und prüffähige Ausgaben wie Materialien, technische Ausstattung, projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten oder zwingend erforderliche Honorare.


Hintergrund

Die Antragstellung ist ab dem 02.03.2026, 08:00 Uhr möglich und erfolgt vollständig digital über die Website der LAGFA Niedersachsen e. V.

Weitere Informationen: www.lagfa-niedersachsen.de


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2026

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