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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Briefen der SPD an Polizisten

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016; Fragestunde Nr. 35

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns und Thomas Adasch (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 28. Juni 2016 schrieben die Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Johanna Modder, und der Innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ulrich Watermann, einen Brief an eine unbekannte Anzahl von Empfängern in der niedersächsischen Polizei. In diesem Brief stellen die beiden Absender dar, dass sie fest an der Seite ihrer niedersächsischen Polizei stünden. Zur Begründung führen sie verschiedene Punkte an. Auf die vorhandene Kritik verschiedener Polizeigewerkschaften an der Landesregierung gehen sie hingegen nicht ein.

Der Brief wurde im Auftrag des Polizeipräsidenten Bernhard Witthaut am 1. Juli 2016 an die Leiter der Polizeiinspektionen und Polizeidirektionen Osnabrück zur Kenntnis geschickt. Zumindest teilweise wurde dieser Brief auch in den Dienststellen an jeden einzelnen Polizeibeamten per Email verteilt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Laufe des Monats Juni 2016 wurde ein von der Vorsitzenden der SPD-Fraktion des niedersächsischen Landtags, Johanne Modder (MdL), und des innenpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion, Ulrich Watermann (MdL), unterzeichnetes Schreiben zum Thema „Wir machen unsere Polizei stark“ an einen hier unbekannten Adressatenkreis versandt.

Das Dokument liegt hier mittlerweile vor. Der „Verteilerkreis“ ist daraus nicht zu erkennen und müsste ggf. über die Absender erfragt werden. Die Nachforschung zum Versand von Postverkehr von Landtagsfraktionen gehört nicht zu den verfassungsmäßigen Aufgaben der Landesregierung.

1. Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben den Brief der SPD-Landtags-fraktionsvorsitzenden über ihre dienstlichen E-Mail-Adressen erhalten?

Die Steuerung des polizeilichen internen und externen Postverkehrs - einschließlich der elektronischen Kommunikation – erfolgt in eigener Verantwortung der Behörden und Dienststellen im Rahmen ihrer originären Aufgabenerledigung sachgerecht. Zur Beantwortung der Frage 1 ist eine inhaltliche Auswertung der Email-Konten aller in Frage kommenden Bediensteten erforderlich. Für eine solche inhaltliche Auswertung der Email-Konten bedarf es einer Rechtsgrundlage, die für diesen Zweck nicht erkennbar ist.

2. Ist die Verteilung eines solchen Briefes mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums und insbesondere der politischen Neutralitätspflicht von Beamten zu vereinbaren?

Für Beamtinnen und Beamte gilt das in § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz verankerte Neutralitätsgebot. Danach haben Beamtinnen und Beamte ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Diese beamtenrechtliche Grundpflicht gilt ebenso für politische Beamtinnen und Beamte, so auch für Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten und findet ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 33 Abs. 5 GG. Es gehört zum Wesen des Berufsbeamtentums, dass diese Erfordernisse der Unparteilichkeit in der Aufgabenwahrnehmung über die persönlichen Ansichten der Beamtinnen und Beamten zu stellen sind. Im Rahmen ihrer oder seiner Diensttätigkeit und insbesondere bei der Erfüllung seiner Dienstaufgaben hat die Beamtin oder der Beamte parteipolitische Erwägungen und Inhalte grundsätzlich außer Betracht zu lassen. Die Neutralitätspflicht wird dann überschritten, wenn in amtlicher Eigenschaft Tätigkeiten ausgeübt werden, die mittelbar oder unmittelbar Parteien zugutekommen. Der Grundsatz der parteipolitischen Neutralität fordert, dass die Beamtin oder der Beamte bei Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten jegliche parteipolitischen Erwägungen außer Betracht zu lassen hat.

Bei dem in Rede stehenden Schreiben der SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen handelt es sich um ein Schreiben der regierungstragenden Landtagsfraktion, die sich aus gewählten Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages zusammensetzt, und mithin nicht um ein parteipolitisches Schreiben einer Partei. Weder die Gestaltung noch die Inhalte des Schreibens enthalten erkennbare Hinweise, die auf eine parteipolitische Einflussnahme hindeuten. Mit dem Schreiben der Landtagsfraktion wird den Polizeibeamtinnen und den Polizeibeamten vielmehr eine besondere Wertschätzung entgegengebracht und die von der Landesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossenen Verbesserungen für den Bereich der Polizei dargestellt.

Die Weitergabe des Schreibens der SPD-Landtagsfraktion vom 28. Juni 2016 im Auftrag des Polizeipräsidenten von Osnabrück - als Ergebnis einer sorgfältigen Einzelfallprüfung -, an die Leiter der Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Osnabrück erfolgte ausschließlich zur Kenntnis und Information und ohne weitere persönliche Einlassungen. Es besteht daher kein Anlass die Wahrung seiner parteipolitischen Neutralität anzuzweifeln. Auch lässt die Weitergabe des Schreibens durch weitere Verantwortliche der Polizeidirektion Osnabrück an nachgeordnete Organisationseinheiten keine politische Betätigung erkennen noch wird darin eine Werbung für eine einzelne politische Partei gesehen.

3. Ist die Landesregierung bereit, ähnliche Briefe von Fraktionsvorsitzenden anderer Landtagsfraktionen an den gleichen Verteilerkreis zu versenden?

Die Landesregierung hat zu keinem Zeitpunkt und wird auch zu keinem Zeitpunkt Briefe von Fraktionsvorsitzenden versenden. Dieses Handeln fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung, sondern obliegt allein dem Handeln der Landtagsfraktionen.

Darüber hinaus begrüßt die Landesregierung grundsätzlich den Dialog zwischen der Polizei als Exekutivorgan und aller Landtagsfraktionen. So haben Spitzen der Polizeidirektionen und Polizeiinspektionen in der Vergangenheit auch an einem Fachgespräch mit Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion teilgenommen. Die CDU-Landtagsfraktion hatte mit Schreiben vom 23. Juni 2016 die Polizei direkt kontaktiert. Die Teilnahme an diesem Gespräch unterstreicht die Offenheit und Neutralität gegenüber allen politischen Parteien.

Presseinformation

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erstellt am:
19.08.2016

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