Beantwortung der mdl. Anfrage der CDU zur Einbruchskriminalität
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.06.2014; Fragestunde Nr. 76
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten
Rudolf Götz, Angelika Jahns und Mechthild Ross-Luttmann (CDU).
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Die Nordwest-Zeitung (NWZ) berichtete in der Ausgabe vom 16. Mai 2014 über den Anstieg der registrierten Wohnungseinbrüche in Niedersachsen. So sei die Zahl der registrierten Wohnungseinbrüche 2013 gegenüber 2012 um 7,8 % von 14 598 auf 15 743 gestiegen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte daraufhin im Polizeispiegel vom Juni 2014 ein Sofortprogramm gegen Einbruchskriminalität. Darin fordert der Bundesvorsitzende der DPolG, Rainer Wendt, eine Intensivierung des Verfolgungsdrucks mittels verschiedener Maßnahmen durch die Polizei.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Was hat der Innenminister in seiner bisherigen Amtszeit getan, um die Einbruchskriminalität effektiver zu bekämpfen?
2. Welche Schritte plant die Landesregierung zur effektiveren Bekämpfung der Einbruchskriminalität?
3. Sieht die Landesregierung rechtliche Hürden bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle in Niedersachsen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Wurden 2011 insgesamt 11.811 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert, waren es 2012 bereits 14.598 Fälle und im vergangenen Jahr 15.743 Fälle. In Niedersachsen zeichnet sich damit eine Entwicklung ab, die auch bundesweit zu beobachten ist.
Eine steigende Zahl von Wohnungseinbrüchen beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in besonderem Umfang. Vor diesem Hintergrund, insbesondere auch in Anbetracht der möglichen psychischen Folgen für die Geschädigten von Wohnungseinbrüchen sowie erheblicher wirtschaftlicher Schäden, misst die Landesregierung der aktuellen Entwicklung eine besondere Bedeutung bei. Als Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat sich Innenminister Pistorius seit Beginn seiner Amtszeit in diesem Kontext daher auch intensiv für die Umsetzung sowohl präventiver als auch repressiver Strategien gegen den Wohnungseinbruch eingesetzt.
Unter seinem Vorsitz befasste sich die IMK unter anderem mit dem „Handlungskonzept zur Prävention von Wohnungseinbruch unter Berücksichtigung von wohnwirtschaftlichen Förderansätzen“ der Stiftung Deutsches Forum Kriminalprävention (DFK) und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) und betonte u.a. die Bedeutung geeigneter Sicherheitstechnik zum Einbruchsschutz. In diesem Kontext unterstützt Minister Pistorius ganz ausdrücklich die Möglichkeit, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger für den Einbau von Sicherheitstechnik unter bestimmten Voraussetzungen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen können.
Die IMK hat sich in ihrer 198. Sitzung vom 04. bis 06.12.2013 ebenfalls mit einer durch eine Bund-Länder-Projektgruppe erarbeiteten Maßnahmenkonzeption zur Bekämpfung des Wohnungseinbruches befasst und empfohlen, diese unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen bundesweit umzusetzen. Diese Konzeption zielt im Kern darauf ab, die Polizeiarbeit in diesem Deliktsfeld kontinuierlich zu verbessern und dadurch den Verfolgungsdruck auf Straftäter zu erhöhen. Die dem Konzept immanenten Handlungsempfehlungen beinhalten u.a. Hinweise zu gemeinsamen kriminalpolitischen Schwerpunktsetzungen, einhergehend mit landesweiten Prioritätenentscheidungen für den zielgerichteten Kräfte- und Mitteleinsatz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie ein abgestimmtes Vorgehen bei überörtlich und länderübergreifend handelnden Tätern und Tätergruppen, um gezielt Serien zu erkennen. Weiterhin werden in diesem Maßnahmenkonzept kriminalgeografische Räume mit einbezogen, um schnellstmöglich auf Tatbegehungen reagieren zu können.
Die vorgenannten Konzepte, deren Inhalte neben regionalen Handlungsinitiativen natürlich auch in Niedersachsen umgesetzt werden, können als wesentliche Fortentwicklungen bisheriger Repressions- und Präventionskonzepte betrachtet werden. Aktuell beabsichtigen die Innenminister und –senatoren der Länder den länder- und staatenübergreifenden Informationsaustausch sowie entsprechende Lageerhebungen und Analysen noch weiter zu verstärken; repressive und präventive Bekämpfungsansätze sollen noch deutlicher vernetzt und bestehende Sicherheitskooperationen ausgebaut werden. Angesichts zunehmender Anhaltspunkte auf international vernetzte und mobile Intensivtäter, wurde ein bundesweit abgestimmtes Konzept zur Bekämpfung mobiler Einbrecherbanden beauftragt (199. IMK).
Unabhängig von den auf regionaler und lokaler Ebene umgesetzten Maßnahmen wird in diesem Kontext aktuell auch geprüft, inwieweit der Ermittlungsdruck durch eine priorisierte Untersuchung von gesicherten Spuren, z.B. DNA-Material, im Landeskriminalamt Niedersachsen noch weiter intensiviert werden kann.
Wesentliche Grundlage für die Prävention von Einbrüchen in Niedersachsen ist die niedersächsische Konzeption zur Prävention des Wohnungseinbruchdiebstahls, in der u. a. bewährte Maßnahmen wie Individualberatungen zu Technik und Verhalten sowie die Erhöhung der nachbarschaftlichen Aufmerksamkeit und die präventive Öffentlichkeitsarbeit aufgeführt sind.
Darüber hinaus wurde in Niedersachsen im Februar 2014 die Offensive für Einbruchschutz der Polizei „Dein Zuhause – sicher das!“ gestartet. Ziel ist es, in den kommenden fünf Jahren unter dem Stichwort „Herstellerverantwortung“ alle für die Sicherheit von Wohnraum Verantwortlichen wie Handwerk und Gewerbe, Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie Kommunen zur obligatorischen Berücksichtigung von Sicherheitstechnik und sicherheitsfördernden Aspekten zu veranlassen. Der Dialog mit dem produzierenden Gewerbe und mit dem Handwerk wird ebenfalls im Zusammenhang mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen erfolgen, beispielsweise dem jährlichen „Tag des Einbruchschutzes" zur Winterzeitumstellung oder im Rahmen von örtlichen sowie überörtlichen Messen, indem dort unmittelbare Kontakte zu Herstellern und Errichterfirmen gepflegt werden. Ferner tritt die Polizei proaktiv an kommunale Verantwortungsträger heran, um rechtzeitig polizeibekannte und kriminalitätsreduzierende Aspekte in die Stadtplanung einzubringen. Weiterhin unterstützt Niedersachsen die bundesweite Öffentlichkeitskampagne "K-Einbruch" des ProPK. Diese Initiativen werden weitergeführt und ausgebaut.
Gerade den Opfern von Wohnungseinbruchdiebstählen widmet die niedersächsische Polizei besondere Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zur Mündlichen Anfrage 39, Frage 3, verwiesen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.
Siehe Vorbemerkungen.
Zu 2.
Siehe Vorbemerkungen.
Zu 3.
Rechtliche Hürden bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität werden nicht gesehen.

