Strategie der Landesregierung in der Gemeindefinanzkommission
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.03.2011; TOP 19
Rede von Innenminister Uwe Schünemann zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD; es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor Ihnen liegt die Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion zur kommunalen Handlungsfähigkeit im Allgemeinen und zur Gemeindefinanzkommission im Besonderen.
Die Verbesserung der kommunalen Finanzsituation und die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit waren und sind der Landesregierung stets ein wichtiges und vorrangiges Anliegen. Insofern möchte ich mich bei Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, nochmals bedanken, dass sie uns damit Gelegenheit geben, die erfolgreiche Politik der Landesregierung in diesem Bereich darzustellen.
Dringend erforderlich zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation sind Maßnahmen, die den dynamischen Anstieg der Sozialausgaben begrenzen. Ich gehe davon aus, dass wir uns in diesem Hause alle auf diese Forderung einigen können. Besondere Bedeutung kommen dabei den Kosten für Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, der Hilfe zur Erziehung sowie dem Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu. Die Landesregierung hat sich in der Arbeitgruppe Standards der Gemeindefinanzkommission besonders für eine Entlastung der Kommunen bei den Sozialleistungen eingesetzt. Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe werden 87 gesetzliche Standards der Gemeindefinanzkommission zur Weiterverfolgung vorgeschlagen. Der Arbeits- und Sozialbereich ist mit 38 Handlungsempfehlungen betroffen.
Und der Bund hat sich bereits bewegt: Die bei der jüngsten Hartz IV-Regelsatzanpassung erzielte stufenweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund ab 2012 wird zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Gemeinden führen und ist ein deutliches Entlastungssignal an die Kommunen.
Die niedersächsischen Kommunalhaushalte werden nach derzeitigen Stand für den vorgesehenen Übergangszeitraum bis 2014 insgesamt um etwa 744 Mio. Euro entlastet. Ab 2014 werden die niedersächsischen Kommunen jedes Jahr um gut 440 Mio. Euro entlastet. Das zeigt die Dimension des Problems, aber auch die Chancen, die mit Veränderungen bei den Sozialausgaben verbunden sind.
Aber auch wenn die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und die Erstattung von Kosten für das Bildungspaket einen ersten wichtigen Entlastungsschritt für die Kommunen darstellt, ist der Kompromiss zu Hartz IV nicht als Vorgriff auf das abschließende Ergebnis der Gemeindefinanzkommission zu verstehen. Wir wollen die Städte, Gemeinden und Landkreise durch stabile Gemeindefinanzen wieder in die Lage versetzen, ihre Infrastruktur in Schuss zu halten, und ihre wichtigen Aufgaben in der Daseinsvorsorge wahrnehmen zu können.
Um dieses zu erreichen, haben wir in die Diskussion das drei Säulen umfassende Niedersachsenmodell eingebracht.
Die erste Einnahmequelle wird eine kommunale Unternehmensteuer mit Hebesatzrecht als Ersatz für die Gewerbesteuer sein. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn aus den ersten drei Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz.
Die zweite Säule wäre der kommunale Einkommensteueranteil mit einem eigenen Hebesatzrecht und die dritte Säule sieht eine Beteiligung am Lohnsteueraufkommen der Betriebsstättengemeinden vor. Dieser Finanzierungsteil wäre Anreiz zur Ansiedlung und Erhaltung von Unternehmen mit Arbeitsplätzen in der Gemeinde.
Das Niedersachsenmodell würde für die niedersächsischen Gemeinden Mehreinnahmen i. H. von 409 Mio. Euro erbringen. Für 854 von 1.024 Gemeinden, also für 80 % der Kommunen würde die Einführung des Niedersachsenmodells eine Erhöhung der Steuereinnahmen bedeuten.
Die Beratungen, u. a. zu den Themen kommunale Steuerfinanzierung und Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben, werden weitergeführt. Wir werden dann gemeinsam - Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände - über die Umsetzung der Kommissionsvorschläge zu beraten haben. Für die Landesregierung ist es dabei von zentraler Bedeutung, die kommunale Einnahmenbasis nachhaltig zu verstetigen und zu verbessern und die Kommunen auf der Ausgabenseite weiterhin spürbar zu entlasten.
Lassen Sie mich eines deutlich sagen: Das Spannungsverhältnis von Kommunalfinanzen und steigenden Sozialausgaben ist der Landesregierung wohl bekannt.
Im Gegensatz zu der Vorgängerregierung haben wir nachhaltige Verbesserungen erreicht.
Diese Landesregierung hat sich seit Ihrer Regierungsübernahme konsequent einer kommunalfreundlichen Politik verschrieben. Dafür möchte ich Ihnen einige konkrete Beispiele nennen.
Gemeinsam mit dem Land Bayern hat die Landesregierung, z. B. eine Absenkung der Gewerbesteuerumlage erreicht. Mit dieser Änderung fließen etwa 300 Mio. Euro jährlich mehr in die kommunalen Kassen Niedersachsens. Das sind seit 2004 insgesamt rund 2,1 Mrd. Euro.
Ebenso haben wir regelmäßig Kompensationszahlungen des Bundes für den Wegfall von finanzausgleichrelevanten Steuern selbstverständlich unverzüglich an die kommunale Ebene weitergeleitet. Dazu gehören Ausgleichszahlungen für Steuerausfälle aufgrund der Kindergelderhöhung und Zahlungen des Bundes zur Kompensation infolge der Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer.
An den zusätzlichen Einnahmen aus der von der Landesregierung beschlossenen Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes von 3,5 auf 4,5 % werden die Kommunen ebenfalls beteiligt. Von den Mehreinnahmen fließen 33 %, d. h. rund 33 Mio. Euro im Jahr über den Kommunalen Finanzausgleich den kommunalen Haushalten zu.
Da die Diskussion gerne auf die Steuerverbundquote reduziert wird, möchte ich auch noch ein Wort zur absoluten Höhe des kommunalen Finanzausgleichs verlieren: Der Finanzausgleich verzeichnet ein kontinuierliches Wachstum. Seit 2004 steigt er jährlich im Schnitt um 1,73 %. Trotz einmaliger Absenkung der Verbundquote. Und in diesem Jahr fließen den Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich etwa 3 Mrd. Euro und damit gegenüber dem Vorjahr knapp 500 Mio. Euro zusätzliche Mittel zu. Damit werden die kommunalen Einnahmen aus dem Finanzausgleich in diesem Jahr die dritthöchsten seit dessen Bestehen sein.
Weil wir auch nachhaltig starke Kommunen wollen, haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Zukunftsvertrag geschlossen. Die Hilfen zur Entschuldung kommunaler Haushalte sind ein wichtiger Baustein dieses Zukunftsvertrages. Für eine zukunftsfähige Ausrichtung strukturschwacher Gemeinden und Landkreise sind diese dringend erforderlich. Land und Kommunen stellen deshalb ab 2012 jährlich jeweils bis zu 35 Mio. Euro - zusammen also 70 Mio. Euro - in einem Sondervermögen zur Verfügung. Zu der Erkenntnis, dass das Land den Kommunen mit zusätzlichen Entschuldungshilfen helfen und von den Kommunen einen entsprechenden Beitrag zugunsten der überschuldeten Städte und Gemeinden verlangen muss, ist man inzwischen auch in anderen Bundesländern gelangt.
So schlägt ein von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Junkernheinrich in seinem Konzept zur Rückgewinnung kommunaler Finanzautonomie auch Lösungen vor, die wir mit dem Niedersächsischen Zukunftsvertrag bereits umgesetzt haben.
Was die Finanzierung von Aufgaben betrifft, die vom Land auf die Kommunen übertragen werden, weise ich auf das verfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip hin: Das Land muss diese Aufgaben bezahlen. Diese Regelung hat am 1.1.2006 unter unserer Regierung Einzug in die Verfassung gehalten. Damit hat das Land bereits vor fünf Jahren einen weiteren großen Schritt zur partnerschaftlichen Neubestimmung des Verhältnisses des Landes zu seinen Kommunen getan und für eine verfassungsrechtliche Absicherung der kommunalen Gebietskörperschaften vor finanziellen Mehrbelastungen gesorgt. Die Regelung umfasst Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten. Sie enthält damit im Vergleich zur vorherigen Regelung, die nur auf den übertragenen Wirkungskreis abstellte, eine deutliche Steigerung des Aufgabenumfangs, für den das Land die Finanzierungsverantwortung bei der Übertragung neuer Aufgaben übernimmt.
Die Konnexität ist – wie der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftführung zu Recht festgestellt hat – allerdings keine Einbahnstraße. Bei der Übertragung und Zuweisung von Aufgaben müssen die Vorgaben und Konsequenzen des Artikels 57 Abs. 4 Niedersächsische Verfassung und des § 7 LHO beachtet werden.
Einerseits müssen die zu übertragenden Aufgaben für eine kommunale Wahrnehmung geeignet sein, andererseits müssen die kommunalen Gebietskörperschaften so kompetent und leistungsfähig sein, dass sie die übertragenen Aufgaben erfüllen können. Die Aufgabenübertragung hat sich dem Postulat der Wirtschaftlichkeit zu unterwerfen.
Vor diesem Hintergrund rückt ein Bestandteil des Zukunftsvertrages in den Fokus: die Prüfung der Kommunalisierung weiterer Aufgaben. Ohne der ergebnisoffenen Arbeit der Lenkungsgruppe vorgreifen zu wollen: Kommunalisierung ist kein Selbstzweck. Mit der Kommunalisierung muss ein Mehrwert verbunden sein, von dem Land und Kommunen und die Bürger im Lande gleichermaßen profitieren. Die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung ist dabei ein wichtiger Aspekt, der von den Kommunen, die jetzt vehement die Aufgabenübertragung fordern, auch sicherzustellen ist.
Nicht zuletzt ist die Umsetzung des Konjunkturpakets II in Niedersachsen eine Erfolgsgeschichte. Wir haben als Vorbild für Deutschland den Großteil der Mittel den Kommunen pauschal und ohne zusätzliche landesrechtliche Bindungen per Gesetz zur Verfügung gestellt.
Zudem wurden von den Finanzhilfen für zusätzliche Investitionen nicht nur die vom Bund geforderten 70 %, sondern sogar 79 % der Bundesmittel an die kommunale Ebene weitergegeben; insgesamt 723 Mio. Euro. Gerade die kommunalen Spitzenverbände haben die Landesregierung für ihre Vorgehensweise ausgiebig gelobt. Die Mittel des Konjunkturpaketes II haben die niedersächsischen Kommunen in viele dringend notwendige Projekte – vor allen an Schulen und Kindertagesstätten – investiert, die einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen beitragen.
Lassen Sie mich kurz einige Ausführungen zur für die Kommunen wichtigen Feuerschutzsteuer machen. Abweichend von vielen anderen Ländern stellt Niedersachsen den Kommunen 75 % aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer pauschal und ohne Konkretisierung zur Verfügung und gewährleistet damit eine eigenverantwortliche, ortsangepasste und bestmögliche Verwendung für Aufgaben des Brandschutzes. Im Rahmen der Förderalismuskommission haben die Länder eine Änderung der Berechnungsgrundlage erreicht mit der Folge, dass das Gesamtaufkommen der Feuerschutzsteuer ab 2011 ansteigen wird. Auch diesen Mehrbetrag erhalten die Kommunen indem wir zur Sicherung des Brandschutzes in Niedersachsen eine Feuerwehrakademie in Celle Scheuen finanzieren, den Kommunen einen höheren Anteil für ihre Aufgaben vor Ort zur Verfügung stellen.
Nach alledem bleibt festzuhalten:
Wir wollen handlungsfähige Kommunen. Wir wollen zukunftsfähige Kommunen. Und wir wollen die kommunale Selbstverwaltung insgesamt erhalten und stärken. Um nichts anderes geht es nämlich bei dem Thema Kommunalfinanzen. Das Land ist und bleibt starker Partner an der Seite seiner Kommunen.
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