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Verfahren läuft ordnungsgemäß und ist entscheidungsreif

Einbürgerung von Jannine Menger-Hamilton


HANNOVER. Zum Einbürgerungsverfahren von Frau Jannine Menger-Hamilton erklärte ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums: "Die Partei Die Linke ist Beobachtungsobjekt des Nds. Verfassungsschutzes, da tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder des Landes verfolgt. Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass sich der Ausländer zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt. Eine Einbürgerung ist nach § 11 StAG ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Um dies zu überprüfen, ist seit 2002 eine sog. Regelanfrage der Einbürgerungsbehörde bei der Verfassungsschutzbehörde bundesgesetzlich vorgeschrieben. Die Regelanfrage ist ein Bestandteil des Einbürgerungsverfahrens. Das Ergebnis der Anfrage sowie die weiteren rechtlichen Voraussetzungen werden von der Einbürgerungsbehörde in eigener Zuständigkeit bewertet, um über den Einbürgerungsantrag zu entscheiden. In diesem Zusammenhang hat die Einbürgerungsbehörde auch zu prüfen, ob der Ausländer glaubhaft macht, er habe sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung abgewandt. Dies ist im Rahmen einer Anhörung durch die Einbürgerungsbehörde zu klären.

Frau Hamilton stellte im Oktober 2007 einen Einbürgerungsantrag bei der Region Hannover. Vier Tage später ging die Regelanfrage beim Nds. Verfassungsschutz ein. Die erste Stellungnahme, mit der Bedenken gegen die Einbürgerung erhoben wurden, erfolgte Anfang Februar 2008 und wurde auf Nachfrage der Region dreimal, zuletzt im Februar 2009 bestätigt bzw. konkretisiert. Die Region Hannover wurde in diesem Zusammenhang gebeten, ihre Bewertung sowie ihr beabsichtigtes weiteres Vorgehen dem Innenministerium mitzuteilen. Im Januar 2010 übersandte der Verfassungsschutz weitere, inzwischen vorliegende Erkenntnisse eigeninitiativ der Region Hannover.

Bei einer Einbürgerung aus dem Jahr 2007, die dem Innenministerium im Jahr 2008 bekannt geworden war, war die bundesgesetzlich geforderte Regelanfrage unterblieben, obwohl Anhaltspunkte, die im Rahmen einer Regelanfrage zu Tage getreten wären, vorlagen.

Im Niedersächsischen Landtag hat Innenminister Schünemann im Mai 2008 diesen Fall zum Anlass genommen, auf die Bedeutung der Regelanfrage und die Beachtung dieser bundesgesetzlichen Vorgabe in jedem Einzelfall als Entscheidungsvoraussetzung durch die Einbürgerungsbehörde hinzuweisen.

Im zeitlichen Zusammenhang zur Landtagsdebatte wurde der Minister durch den Verfassungsschutzpräsidenten über Regelanfragen und Einbürgerungsfälle allgemein und in diesem Zusammenhang auch über den Verfahrensstand im Fall Hamilton informiert. Der Minister machte dabei deutlich, dass Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aus der zulässigen Beobachtung der Partei Die Linke im Rahmen der Regelanfrage der Einbürgerungsbehörde mitzuteilen sind, die dann darüber nach Anhörung des betroffenen Ausländers zu entscheiden hat. Eine abschließende Bewertung der Region Hannover über den Einbürgerungsantrag von Frau Hamilton steht noch aus.

Aus Sicht des Innenministeriums ist das Einbürgerungsverfahren ordnungsgemäß verlaufen.

Die Frage der Einbürgerung ist ein Rechtsakt mit weitreichenden Folgen und bedarf daher einer sorgfältigen Prüfung. Daher ist insoweit die Verfahrensdauer im Fall Hamilton nicht ungewöhnlich, jedoch ist die Ankündigung der Region zu begrüßen, nunmehr in Kürze zu einer Entscheidung zu kommen."

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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