Artikel-Informationen
erstellt am:
30.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
HANNOVER. Innenminister Uwe Schünemann hat die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zur Reform der niedersächsischen Wasserschutzpolizei (WSP) begrüßt. Schünemann sagte am Dienstag in Hannover, Ziel sei, die WSP zukunftsfähig und wirtschaftlich aufzustellen. Die von Experten der Polizei vorgeschlagene stärkere Konzentration auf die wasserschutzpolizeilichen Kernaufgaben, orientiert an Schiffsverkehrsströmen und –aufkommen, die bessere Verzahnung mit den örtlichen Dienststellen sowie eine deutliche Straffung der Dienststellenstruktur seien überfällig gewesen. Bislang war im Rahmen der 2004 umgesetzten Neuorganisation der Landespolizei auf eine interne WSP-Überprüfung verzichtet worden.
Die Planungen sehen vor, die Anzahl der Wasserschutzpolizeikommissariate von sieben auf vier, die der Stationen von 18 auf neun zu verringern. Gleichzeitig sollen rund zehn Prozent der rund 260 Poli-zeivollzugsstellen entfallen und andere operative Bereiche der Polizei verstärken. Nach Angaben des Innenministers sieht das Konzept der Arbeitsgruppe die Umwandlung der WSP-Kommissariate Meppen und Nienburg zu WSP-Stationen sowie die Schließung des WSP-Kommissariats Uelzen vor. Die WSP-Stationen Hildesheim, Wolfsburg, Salzgitter, Lingen, Leer, Borkum, Dümmer, Hann. Münden, Steinhude, Langwedel und Dörpen sollen aufgelöst werden. Auch die Zahl der zurzeit insgesamt 46 Boote wird reduziert.
Schünemann betonte, die Untersuchungen der Arbeitsgruppe belegten, dass im Vergleich zur Flächenorganisation der Polizei bei der WSP in allen Aufgabenbereichen sehr geringe Fallzahlen vorlägen.
"Dem hohen theoretischen Qualifizierungsaufwand steht so mitunter eine in der Praxis nur geringe Anwendung und damit wenig Routine gegenüber." Die Organisation sei darüber hinaus sehr stark zergliedert. Der Betrieb einer hohen Anzahl an kleinen Stationen mit teilweise nur einem oder zwei Beamten führe zur Ressourcenbindung, zu einer geringen Flexibilität bei der Dienstplangestaltung und erschwere bedarfsorientierte Schwerpunktsetzungen. Auch ein effektiver und wirtschaftlicher Bootseinsatz könne so nicht durchgängig erfolgen.
Schünemann wies darauf hin, dass jede Organisationseinheit der Wasserschutzpolizei künftig über mindestens vier Polizeivollzugsbeamte verfügen werde. Die mit der Umsetzung der WSP-Reform erforderlichen Personalveränderungen würden für die Beschäftigten sozialverträglich erfolgen. Denkbar seien beispielsweise Versetzungen an benachbarte Standorte der Wasserschutzpolizei oder der Wechsel in eine ortsnahe andere Polizeidienststelle.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010