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Krankenstand in der Landesverwaltung

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grote (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!


Die Abgeordnete hatte gefragt:

Die Durchführung der Verwaltungsreform hat zu erheblichen Arbeitsverdichtungen bei den Landesbediensteten geführt. Gleichzeitig ist eine Zunahme von krankheitsbedingten Personalausfällen, insbesondere die Zunahme der Zahl von Langzeitkranken, zu beobachten. Als Prävention ist die Ausübung sportlicher Aktivitäten nachweislich zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden bestens geeignet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um Landesbedienstete zur Sportausübung in ihrer Freizeit zu motivieren?
  2. Welche Sportarten werden in welcher Form von der Landesregierung gefördert?
  3. Wie viele Landesbedienstete nehmen die Maßnahmen in Anspruch (bitte eine Auflistung nach Maßnahme und Behördenzugehörigkeit)?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Landesverwaltung verfügt derzeit noch nicht über systematisch erhobene Daten über den Krankenstand ihrer Beschäftigten. Im Rahmen des Gesundheitsmanagements finden hierzu Abstimmungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes statt. Mit der flächendeckenden Einführung der automatisierten Personaldatenverarbeitung soll eine Erhebung und Auswertung der Gesundheitsquote der Landesbeschäftigten einhergehen.

Im Rahmen der Organisationsentwicklung fördert das Ministerium für Inneres und Sport das Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung. Mit dieser Maßnahme werden die Beschäftigten an der Organisation ihrer Arbeitsumgebung maßgeblich beteiligt, um gerade auch gesundheitsgefährdende Belastungen zu erkennen und zu beseitigen.

Die grundsätzlich positive Wirkung sportlicher Aktivitäten auf die Gesundheit steht außer Frage. So wird sportliches Engagement im Rahmen von Betriebssport – z. B. Fußball – unterstützt. Daneben werden für Beschäftigte in verschiedenen Behörden gesundheitsförderliche Maßnah-men wie Rückenschule, Walking und Yoga angeboten.

Eine systematische Erhebung in allen Behörden des Landes zum Betriebssport beabsichtigt die Landesregierung nicht, da Sport in der Freizeit der Beschäftigten stattfindet.

Die von der Fragestellerin erbetenen konkreten Angaben zu den Fragen konnten aus den genannten Gründen daher nicht erhoben werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt;

Zu 1. bis 3.:

s. Vorbemerkungen

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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