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Polizisten für die Polizeiinspektionen

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mdl. Anfrage der Abgeordneten Heiner Bartling und Klaus-Peter Bachmann (SPD)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

1. Wie viele zusätzliche Stellen hat der Innenminister diesen Poli-zeiinspektionen bzw. darüber hinaus weiteren Inspektionen anlässlich seiner Bereisung oder bei sonstigen Gelegenheiten zugesagt?

2. Wie sind die derzeitige reguläre Sollstärke und die tatsächliche Iststärke der Polizeiinspektionen Cuxhaven, Wilhelmshaven, Oldenburg, Verden und Göttingen, und wird das vom Innenminister angesprochene zusätzliche Personal tatsächlich zur Aufstockung dieser Sollstärke verwendet, oder trifft es zu, dass mit dem angeblich zusätzlichen Personal in den vier genannten Inspektionen nicht einmal die reguläre Sollstärke erreicht wird?

3. Wie erklärt sich die Landesregierung die Diskrepanz zwischen den Aussagen des Innenministers und der tatsächlichen Personalstärke in den genannten Polizeiinspektionen, und durch wel-che Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die versprochenen zusätzlichen Polizisten auch als zusätzliches Personal in den Polizeiinspektionen ankommen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Verteilung von Planstellen und der Personalnachersatz im Polizeivollzugsdienst erfolgen in einem transparenten und mit den früheren Direktoren der Polizei sowie den heutigen Polizeipräsidenten abge-stimmten konsensualen Verfahren.

Dieses wurde bereits von der vorherigen Landesregierung initiiert und mit Erlass vom 04.11.1998 "Planstellenverteilung für den Polizeivollzugsdienst in den Regierungsbezirken und Polizeidirektionen" gegenüber der Organisation verbindlich geregelt und personalwirtschaftlich mit Erlass vom 28.01.1999 "Personalnachersatz für die Polizeibehörden und –einrichtungen des Landes Niedersachsen zum 1. April bzw. 1. Oktober eines Jahres; hier: Berechnungsgrundlagen und –verfahren" erstmals umgesetzt.

Die in der Landespolizei angewandten Grundprinzipien des Planstellenverteilungs- und Personalnachersatzverfahrens, die also bereits der vorherige Innenminister eingeführt hat und die im Übrigen auch seinerzeit von ihm in Beantwortung einer Kleinen Anfrage, nachzulesen in der LT-Drs. 14/1080, ausführlich dargestellt wurden, sind insofern nicht neu.

Jeweils zum 01. April sowie 01. Oktober des Jahres erfolgt unter Berücksichtigung der behörden-spezifischen Situation die Verteilung des Planstellen-Istbestandes, der so genannten "Ist-Stärke". Die landesweite Personal- und Planstellenverteilung wird zu diesen Terminen -ausschließlich auf Grundlage der landesweiten Ist-Stärke, von der der jeweiligen Polizeidirektion ein bestimmter Prozentsatz zur Verfügung gestellt wird- durchgeführt.

Insofern regelt sich die Personalverteilung zu jedem Zeitpunkt aus dem vorhandenen Personal- und Stellen-Ist. Eine festgeschriebene Sollausstattung ("reguläre Sollstärke" oder "Zielstärke") von Personal existiert nicht und wurde auch seit 1999 nicht zur Personal- und Planstellenverteilung herangezogen.

Die für den Personalausgleich zwischen den Polizeidirektionen erforderlichen Daten werden auf Landesebene bei den Behörden erhoben. Neben den Personalabgängen aufgrund von Ruhestand, Versterben und Entlassung werden dabei zwischenzeitliche Zu- und Abgänge durch Versetzungen, Beurlaubungen oder Teilzeit berücksichtigt. Zudem werden die unterschiedlich hohen Abordnungsbelastungen der Behörden herangezogen und in einen prozentualen Vergleich gestellt. Danach erfolgt auf Landesebene die Zuweisung der nach den Belastungsparametern verteilbaren Planstellen und damit des Vollzugspersonals für die Flächenbehörden. Das mit diesem Verfahren zu verteilende Vollzugspersonal setzt sich zusammen aus Absolventinnen und Absolventen der Fakultät Polizei der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege sowie aus Beamtinnen und Beamten, die auf anderen personalwirtschaftlichen Wegen gewonnen wurden (wie zum Beispiel Landeswechsler/-innen, behörden- und einrichtungsübergreifende Versetzungen, Abordnungen in den polizeilichen Einzeldienst, Freisetzung von Vollzugskräften durch Einsatz von Verwaltungspersonal, Wiedereinstellungen).

Mit Erlass vom 18.01.2005 wurde dieses bewährte Prinzip auf die neue Aufbauorganisation der Polizei übertragen.

Bei der Berechnung des erforderlichen Personalnachersatzes werden mit einem Vorlauf von drei Jahren alle prognostizierten Personalabgänge durch Neueinstellungen ausgeglichen; hierdurch wird sichergestellt dass landesweit der Personalbestand stetig konstant bleibt.

Im Rahmen des so genannten 1000-er Programms wird - über den regulären Personalnachersatz von Alters- und sonstigen nicht vorhersehbaren Abgängen hinaus - durch insgesamt 800 zusätzliche Neueinstellungen und 200 Freisetzungen durch Übernahme von reformbetroffenem Verwaltungspersonal eine Verstärkung der Flächenpräsenz erreicht werden. In den Jahren 2003 und 2004 sind im Rahmen dieses Programms jeweils 250 zusätzliche Einstellungen vorgenommen worden. In den Jahren 2006 bis 2008 sind jeweils 100 zusätzliche Einstellungen vorgesehen.

Neben den als Ausgleich für Ruheständler und sonstige Abgänge eingestellten Anwärterinnen und Anwärtern wird die erste Rate der 250 zusätzlich eingestellten Personen aus dem Jahr 2003 in diesem Jahr ihre Ausbildung beenden und so zu einer ersten Präsenzverstärkung beitragen.

Die in der Anfrage genannten 2004 zusätzlich eingestellten 250 Beamtinnen und Beamten werden erst 2007 ihr dreijähriges Fachhochschulstudium beenden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

1. Ich habe anlässlich meiner bisherigen Bereisungen angekündigt, dass aus der ersten Rate dieser zusätzlichen Einstellungen bereits in diesem Jahr mit einer Präsenzverstärkung zu rechnen ist. Nach den regionalen Planungen der Polizeidirektionen wird diese sich wie folgt auf die fünf genannten Polizeiinspektionen auswirken.

Polizeiinspektion Anzahl
PI Cuxhaven/Wesermarsch 7
PI Wilhelmshaven/Friesland/Wittmund 7
PI Oldenburg-Stadt/Ammerland 9
PI Verden/Osterholz 6
PI Göttingen 10

Darüber hinaus habe ich bis zum 05.07.2006 mit den Polizeiinspektionen Aurich, Braunschweig, Burgdorf, Cloppenburg/Vechta, Delmenhorst/Oldenburg-Land, Diepholz, Emsland/Grafschaft Bentheim, Garbsen, Gifhorn, Goslar, Hameln-Pyrmont/Holzminden, Harburg, Hildesheim, Leer/Emden, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Nienburg/Schaumburg, Northeim/Osterode, Osnabrück, Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel sowie Wolfsburg/Helmstedt 20 weitere Polizeidienststellen besucht und dabei für diese Inspektionsbereiche insgesamt weitere 108 zusätzliche Planstellen angekündigt.

2. Auf Basis der in der Vorbemerkung genannten Erlasse werden die zu verteilenden Planstellen und damit das vorhandene Vollzugspersonal belastungsorientiert zu einem Anteil von 18,30 % an die Polizeidirektion Oldenburg sowie zu 15,60 % an die PD Göttingen gegeben. Zur (tatsächlichen) Iststärke mit Stand zum 01.07.2006 und prognostischen Iststärke am 01.10.2006 der genannten Polizeiinspektionen können folgende Aussagen getroffen werden.

• Polizeiinspektion Göttingen

Am 01.07.2006 verfügte die PI über 480,5 besetzte Planstellen im Ist. Das Personal-Ist am 01.10.2006 wird mit 490,5 Planstellen prognostiziert.

• Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland

Das Personal-Ist am 01.07.2006 beträgt 511 besetzte Planstellen und wird am 01.10.2006 prognostiziert 520 Planstellen betragen.

• Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch

Die Iststärke am 01.07.2006 betrug 432 besetzte Planstellen und wird zum 01.10.2006 mit 438 besetzten Planstellen prognostiziert.

• Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland/Wittmund

Im Personal-Ist wurden am 01.07.2006 399 Planstellen genutzt. Am 01.10.2006 werden prognostisch 402 besetzte Planstellen zur Verfügung stehen.

• Polizeiinspektion Verden/Osterholz

Am 01.07.2006 wurden im Personal-Ist 381 Planstellen genutzt. Prognostisch werden am 01.10.2006 insgesamt 385 besetzte Planstellen zur Verfügung stehen.

Ergänzend ist anzumerken, dass in diesen Daten eine bereits im 1. Halbjahr 2006 im Vorgriff vorgenommene zusätzliche Verstärkung nach dem in den Vorbemerkungen geschilderten Verfahren erfolgt ist. Für die Polizeiinspektionen in Cuxhaven, Wilhelmshaven und Verden sind hieraus insgesamt Verstärkungen im Umfang von 7 Planstellen entstanden.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu Frage 2.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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