Niedersachsen klar Logo

Polizeihaushalt

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.06.2005; Fragestunde; Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Bartling (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Bei der niedersächsischen Polizei herrscht derzeit erhebliche Verunsicherung. Es kursieren Gerüchte, dass die Landesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen erstens eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte auf 62 Jahre, zweitens eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit für alle Beamtinnen und Beamten auf mindestens 41 Wochenstunden, drittens einen absoluten Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp auch im Bereich der Polizei und viertens sogar den Ausstieg aus der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei vorschlagen will.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche der vier genannten Maßnahmen prüft sie gegenwärtig, und welche Einsparungen werden jeweils konkret erwartet?
  2. Bei welcher der genannten vier Maßnahmen kann sie ihre Zustimmung definitiv ausschließen?
  3. Plant sie andere Maßnahmen mit Auswirkung für die Landesbeschäftigten etwa im Bereich der Beihilfe, und wenn ja, welche?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Gewährleistung der inneren Sicherheit hat für die Landesregierung einen ganz herausragenden Stellenwert. Durch unsere strategisch ausgerichtete Sicherheits- und Kriminalpolitik sorgen wir dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande sicher leben können. Wir verbessern daher, wie übrigens vor Übernahme der Regierungsverantwortung im Wahlprogramm angekündigt und in der Koalitionsvereinbarung verankert, durch Ziel führende und wohl durchdachte Maßnahmen die Rahmenbedingungen für die polizeiliche Arbeit spürbar und beseitigen strukturelle und rechtliche Schwächen.

Innerhalb der Legislaturperiode werden wir für den Polizeibereich insgesamt 1.000 zusätzliche Stellen schaffen. Bereits an den Maßnahmen, die wir in den ersten beiden Jahren unserer Regierungsverantwortung auf den Weg gebracht haben zeigt sich, wie wichtig uns dieses Ziel ist. Wir haben 500 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter in den Polizeidienst eingestellt. Daneben wurden 130 bereits fertig ausgebildete und damit sofort voll einsetzbare Polizeibeamtinnen und -beamte aus anderen Bundesländern in die niedersächsische Polizei übernommen. In einem Sonderprogramm werden wir über die Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung bis zu 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Polizeiverwaltung übernehmen und dort zur Entlastung des Vollzugsdienstes einsetzen.

Wir haben das Gefahrenabwehrgesetz geändert und dadurch der Polizei ein der Kriminalitätsentwicklung angepasstes rechtliches Instrumentarium zur Verfügung gestellt.

Wir haben die Polizei nach einer umfassenden Überprüfung umstrukturiert und zukunftsfähig aufgestellt. Sie kann so effektiver und effizienter agieren; auch hierdurch sind die Rahmenbedingungen zur Kriminalitätsbekämpfung deutlich verbessert worden. Sie sehen, dass sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen vor die Polizeibeamtinnen und –beamten stellen.

Welche Wertschätzung wir der polizeilichen Arbeit beimessen, mögen sie auch daran erkennen, dass wir trotz der angespannten Haushaltssituation an der Umsetzung der zweigeteilten Polizeilaufbahn festhalten und diese zum Abschluss bringen werden. Übrigens ein Projekt, dass die Vorgängerregierungen nur durch gleichzeitige Personalreduzierungen auf den Weg gebracht hat.

Die Landesregierung hat bei Übernahme der Regierungsverantwortung in Niedersachsen eine Gesamtverschuldung des Landes von mehr als 40 Mrd. € vorgefunden. Vor dem Hintergrund dieser katastrophalen Haushaltslage muss es Ziel einer langfristig angelegten und nachhaltig wirkenden Finanzpolitik sein, die haushaltspolitische Handlungsfähigkeit des Landes durch eine konsequente und vorbehaltlose Kultur des Sparens dauerhaft zu sichern. Vom eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung werden wir daher auch im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren nicht abweichen. Wir gehen jedoch nicht nach der Rasenmähermethode vor, sondern prüfen Einsparpotentiale systematisch, koordiniert und nach sachlichen Gesichtspunkten abgewogen.

Gerade der Bereich der Inneren Sicherheit eignet sich nicht als Spielwiese für Experimente und ist daher mit besonderem Augenmaß zu betrachten. Soweit erforderlich, werden wir jede sich bietende Möglichkeit zur Ausgabenreduzierung genau anschauen und prüfen, welche Folgewirkungen mit einer Maßnahme verbunden sind.

Die konkreten Aspekte zur Haushaltskonsolidierung werden wir innerhalb der Landesregierung in einer Klausurtagung Anfang Juli besprechen und abstimmen. Und wie es der Begriff "Klausurtagung" beschreibt, geht es in diesem Beratungsstadium um eine interne Meinungsbildung. Von daher verbietet es sich bei einer verantwortungsvollen Regierungsarbeit, im Vorfeld einer solchen Tagung über einzelne Aspekte Auskünfte zu geben, Positionen einzunehmen oder sich an Spekulationen und Gerüchten zu beteiligen. Ich denke, wir praktizieren damit ein Vorgehen, wie es auch bei früheren Landesregierungen üblich war.

Wir nehmen jede konstruktive Anregung zur Haushaltskonsolidierung dankbar entgegen und sind gern bereit, alle ernst gemeinten Vorschläge auf ihre Umsetzungsfähigkeit zu prüfen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. bis 3.:

Siehe Vorbemerkung

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.06.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln