Niedersächsisches Beamtengesetz
Sitzung Nds. Landtag am 16.09.2004; TOP 16/17; Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Gesetzentwurf der SPD und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung werden nach der Zielvereinbarung II über 6.700 Stellen in der Landesverwaltung entbehrlich. Es ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten, diesen Personalabbau so zu gestalten, dass er weitgehend bis Ende 2009 sozialverträglich realisiert werden kann. Das ist unser ehrgeiziges Ziel. Deshalb wird der Einstellungsstopp in den nächsten Jahren grundsätzlich beibehalten. Frei werdende Stellen, die nicht entbehrlich sind, sollen möglichst mit Personal aus entbehrlichen Stellen besetzt werden.
Die Landesregierung wird deshalb in der nächsten Woche eine neue Konzeption der landesinternen Vermittlungsagentur Job-Börse beraten. Darin sind auch Grundsätze über eine vorausschauende Personalbedarfsplanung enthalten, die rechtzeitige Umschulung und auf neue Arbeitsplätze bezogene Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen.
Anrede,
wir sind bereits dabei, einen – nach oben hin offenen – Katalog von Möglichkeiten zu nutzen, Personal in anderen Aufgabenfeldern einzusetzen. So wollen wir
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die Schulen mit Verwaltungspersonal unterstützen, damit mehr Lehrerstunden für den Unterricht zur Verfügung stehen,
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Fachpersonal, wie z. B. Förster, für den Lehrberuf qualifizieren. Die ersten 50 wechseln demnächst ins Studium. Wir prüfen derzeit, ob dieser Weg auch für Ingenieure etwa für Berufschulen ermöglicht werden kann.
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Polizeivollzugsbeamte in der Polizeiverwaltung durch Verwaltungspersonal ersetzen,
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den Verfassungsschutz mit ca. 20 Beschäftigten verstärken.
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Personal aus der allgemeinen Verwaltung für die Steuerverwaltung qualifizieren.
Wir sind aber auch offen für weitere neue Modelle. So läuft beispielsweise beim Versorgungsamt Osnabrück mit gutem Erfolg ein Pilotprojekt, in dem Personal Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz übernimmt. Damit kann der Justizhaushalt entlastet werden.
Und wir sind im Gespräch, der Landesagentur für Arbeit Personal zur Bewältigung von Hartz IV zur Verfügung zu stellen.
Anrede,
all diese Maßnahmen sind geeignete Bausteine. Das Ziel ist aber nur erreichbar, wenn wir alle Möglichkeiten nutzen. Dazu gehört auch die Anwendung des § 109 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes.
Das Beamtenrecht bietet die Möglichkeit, Beamtinnen und Beamte in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, wenn ihr Aufgabengebiet von der Auflösung oder Umbildung von Behörden betroffen ist, eine andere Verwendung nicht möglich ist und Planstellen eingespart werden.
Das Land wird bei Anwendung der Regelung jeweils mindestens 25 Prozent der Personalausgaben sowie die für Arbeitsplätze notwendigen Sachausgaben sparen.
Darüber hinaus soll § 109 NBG nur bei Beamtinnen und Beamten angewandt werden, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben und dies grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis.
Bis jetzt haben ca. 300 Beschäftigte ihr Interesse angemeldet.
Darüber hinaus sind aber auch Beamtinnen und Beamte aus Behörden, die nicht aufgelöst werden, an ihre Dienststellen herangetreten. Sie haben zum Ausdruck gebracht, jüngeren Kräften im Austausch Platz machen zu wollen. Die Landesregierung will ihnen diese Chance eröffnen. Die Anzahl der Fälle ist allerdings derzeit noch nicht abzuschätzen, es wird sich aber voraussichtlich um nur relativ wenige Einzelfälle handeln.
Anrede,
und diese Möglichkeit flexiblen Personalmanagements in Zeiten leerer Kassen und absehbarer Personalüberhänge will die SPD-Fraktion durch ihren Entwurf zur Änderung des NBG verhindern!
Ich stehe ganz klar zu unseren Beschlüssen, die eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten darstellen:
Die Beamtinnen und Beamten, die gehen können und möchten, haben die Möglichkeit dazu, und wir können unser Ziel, zeitnah Einsparungen zu realisieren, besser erreichen und geben darüber hinaus jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance auf neue Arbeitsplätze. Ein Gewinn für alle!
Anrede,
lassen Sie mich abschließend zum letzten Teil des Entschließungsantrages der Grünen folgendes sagen:
Wir müssen auf Grund der dramatischen Haushaltslage die Beamtinnen und Beamten schon genug belasten. Das fällt uns nicht leicht.
Bei aller Offenheit für weitere kreative Modelle halte ich nichts davon, mit der von den Grünen gewollten Zwangsteilzeit noch weitere Belastungen einzuführen.
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit mit zwangsweisem Besoldungsverzicht würde innerhalb der Landesverwaltung eine Mehrklassengesellschaft von Beamten erzeugen.
Ich will das niemanden zumuten, und ich glaube auch nicht, dass wir im Bundesrat hierfür eine Mehrheit finden!

