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Polizeieinsatz bei Demonstrationen in Hannover

Sitzung des niedersächsischen Landtages; Fragestunde Innenminister Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lennartz (GRÜNE)


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Am 25. März fand in Hannover eine Demonstration der niedersächsischen Gesamtschulen statt, mit der gegen die Kürzungen der Niedersächsischen Landesregierung an den Gesamtschulen protestiert wurde. Laut Zeitungsberichten beteiligten sich an der Aktion 2 000 bis 2 500 Menschen, überwiegend Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.

Bereits im Vorfeld der Demonstration hatte die Polizei die Veranstalter durch die Ankündigung eines harten Vorgehens vonseiten der Polizei verunsichert.

Die ohne jegliche Zwischenfälle verlaufende Demonstration wurde von einem großen Aufgebot von Polizisten und Polizistinnen in "Schutzausstattung" begleitet. Mit zwei Videokameras auf einem voranfahrenden Polizeifahrzeug und diversen Kameras in den Räumen des Kultusministeriums wurde die Veranstaltung aufgezeichnet.

Ich frage die Landesregierung:

1.Wie viele Polizistinnen und Polizisten mit welcher Ausstattung waren während der Demonstration im Einsatz?

2.Welche Gefahrenprognose über die Kinder und Jugendlichen in Be-gleitung ihrer Eltern und Lehrkräfte lag der Polizeieinsatzplanung zugrunde?

3.Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass bei Demonstrationen gegen ihre Politik unverhältnismäßige polizeiliche Mittel eingesetzt werden?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Zu der mündlichen Anfrage hat mir die Polizeidirektion Hannover berichtet, dass bei der Planung des Polizeieinsatzes aus Anlass eines Aufzuges der hannoverschen Gesamtschulen am 25.03.2004 auch die Erfahrungen aus einer gleich gelagerten Demonstration desselben Anmelders am 18.12.2003 berücksichtigt wurden.

Seinerzeit wurden Einsatzkräfte von Demonstrationsteilnehmern unter anderem getreten, geschlagen, beleidigt und mit Eiern und Tomaten beworfen. Darüber hinaus kam es zu einer Sitzblockade auf der Straße sowie zu Übergriffen gegen das Gebäude des Kultusministeriums.

Insgesamt wurden fünf Ermittlungsverfahren eingeleitet. In der Zwischenzeit wurde ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Aufgrund der tatsächlichen Anhaltspunkte prognostizierte die Polizeidirektion Hannover für den Einsatz am 25.03.2004 die Annahme, dass von der Veranstaltung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen könnten.

Bei einer solchen Gefahrenprognose und erwarteten 2000 Teilnehmern ist ein polizeilicher Kräfteeinsatz von 122 Beamtinnen und Beamten in Schutzausstattung ebenso üblich wie die polizeiliche Fertigung von Videoaufzeichnungen während der Veranstaltung auf Grundlage des § 12a Versammlungsgesetz.

Bei dem Kooperationsgespräch zwischen der Polizeidirektion Hannover und dem Anmelder wurden auch der Demonstrationsverlauf vom 18.12.2003 und der geplante Aufzug am 25.03.2004 thematisiert und der Versammlungsleiter auf seine Pflichten nach dem Versammlungsgesetz hingewiesen. Der Einsatzleiter hatte nicht den Eindruck, dass die Anwesenden durch die Ausführungen der Polizei "verunsichert" wurden.

Am 25.03.2004 nahmen ca. 2.000 Personen am Aufzug der hannoverschen Gesamtschulen teil.

Einige Versammlungsteilnehmer führten Tomaten und rohe Eier mit sich, die zum Teil von den eingesetzten Polizeikräften sichergestellt wurden. Während der Versammlung beendeten Ordner eine Sitzblockade auf der Straße. Darüber hinaus stellten Einsatzkräfte drei alkoholisierte Jugendliche fest, trafen drei Personen beim Konsum von Betäubungsmitteln an und beobachteten einen Versammlungsteilnehmer, wie er mit einem Schlüssel bewusst einen Kratzer im Lack eines Linienbusses verursachte.

Nach dem Polizeieinsatz wurden die Videoaufnahmen gelöscht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Insgesamt waren 122 Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte der Polizeidirektion Hannover im Einsatz,

davon

5 in Uniform

10 Kradfahrer in Motorradbekleidung

10 in ziviler Kleidung

97 im Einsatzanzug mit Schutzausstattung (die Einsatzhelme wurden in den Einsatzfahrzeugen mitgeführt)

Zu 2.: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3.: Nein.

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