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Verwaltungsmodernisierung

Sitzung des niedersächsischen Landtages; Fragestunde Innenminister Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Briese (GRÜNE)


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Die Verwaltungsreform der Landesregierung nimmt sukzessive Konturen an. Der Abbau der Bezirksregierungen scheint beschlossene Sache zu sein. Damit fallen in den entsprechenden Regionen viele hochwertige und hoch qualifizierte Arbeitsplätze weg. In der Bezirksregierung Weser-Ems arbeiten über 1 000 Menschen. Anstelle der Bezirksregierungen sollen zukünftig Regierungsbüros wie auch immer geartete Aufgaben in der Region übernehmen. Allerdings wird der Personalbedarf für die Regierungsbüros derzeit mit 50 bis maximal 100 Mitarbeitern quantifiziert. Sie stellen daher in wirtschaftlicher Hinsicht keine angemessene Kompensation für eine große Regionalbehörde dar.

Der CDU-Abgeordnete Friedhelm Biestmann aus dem Regierungsbezirk Weser-Ems hat kürzlich als Kompensation für die Bezirksregierung Weser-Ems eine Verlagerung der Oberfinanzdirektion Hannover nach Oldenburg ins Gespräch gebracht.

Ich frage die Landesregierung:

1.Inwieweit teilt sie die Vorschläge des Abgeordneten Biestmann hinsichtlich einer Verlagerung der OFD Hannover nach Oldenburg, bzw. wie weit sind diese Vorschläge gediehen, und in welcher Anzahl sollen OFD-Mitarbeiter von Hannover nach Oldenburg wechseln?

2.Falls die Vorschläge des Abgeordneten Biestmann verworfen werden, wie soll die Stadt bzw. Region Oldenburg anderweitig angemessen für die Auflösung der Bezirksregierung kompensiert werden?

3.Wird die Landesregierung nach dem Konnexitätsprinzip verfahren, falls zukünftig Mitarbeiter von den Bezirksregierungen durch die teilweise beabsichtigte Kommunalisierung bei den Kommunen arbeiten werden?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Mit der Auflösung der Bezirksregierungen wird eine grundlegende Voraussetzung geschaffen, aus der bisher im Wesentlichen 3-stufigen Landesverwaltung einen weitgehend 2-stufigen Verwaltungsaufbau zu formen.

Das Konzept zur Auflösung der Bezirksregierungen sieht vor, die nach der Aufgabenkritik beim Land verbleibenden Aufgaben im Wesentlichen den schon vorhandenen übrigen Landesbehörden zu übertragen. Mit der Abschaffung der Bezirksregierungen wird eine Hierarchieebene entfallen. So werden beispielsweise die Verkehraufgaben der Bezirksregierungen überwiegend im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr zusammengefasst, die Aufgaben der Dezernate Wasserwirtschaft und Naturschutz in dem Landesbetrieb für Naturschutz und Wasserwirtschaft. Das Prinzip lautet: Es wird zusammengefasst, was fachlich zusammengehört.

Bei der Diskussion über Standorte ist leider häufig außer Acht gelassen worden, dass an den Standorten der Bezirksregierungen eine große Zahl von Landesbehörden unterhalb dieser Hierarchieebene vorhanden ist. Sie werden verbleibende Aufgaben und damit auch das Personal der Bezirksregierungen übernehmen.

Ich nenne weitere Beispiele für Dezernate der Bezirksregierungen und den unterhalb dieser Ebene vorhandenen Landesbehörden.

Soziales: Oldenburg ist bereits ein Standort der Landessozialverwaltung.

Abfallwirtschaft und Immissionsschutz: Oldenburg ist Sitz eines Gewerbeaufsichtsamtes.

Vermessung und Kataster: Oldenburg ist Sitz eines Katasteramtes.

Agrarstruktur: Oldenburg ist Sitz eines Amtes für Agrarstruktur.

Verbraucherschutz: Oldenburg ist Sitz des Landesamtes für Verbraucherschutz.

Verkehr: Oldenburg ist Sitz eines Straßenbauamtes, einer Autobahn- und einer Straßenmeisterei und wird damit Standort des zukünftigen Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr.

Ausländerangelegenheiten: Oldenburg ist Sitz einer Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber.

Altregistratur Oldenburg ist Sitz eines Staatsarchivs.

In der Diskussion über Standorte muss darüber hinaus berücksichtigt werden, dass durch Kommunalisierung von Aufgaben die örtliche Ebene gestärkt wird. Als Beispiel nenne ich den Denkmalschutz: Die hoheitlichen Aufgaben der Bezirksregierungen werden der kommunalen Ebene und damit der Stadt Oldenburg übertragen. Ich nenne die Stärkung der Verbandsebene in der Kulturförderung: Aufgaben der Bezirksregierungen werden auf die Landschaftsverbände und damit auch der Oldenburgischen Landschaft übertragen.

Ich erinnere daran, dass Oldenburg Sitz einer Polizeidirektion und einer Außenstelle der N-Bank wird.

Nicht zuletzt unterstreicht auch das künftige Regierungsbüro als regionale Repräsentanz die Bedeutung des Standortes Oldenburg als Verwaltungssitz.

In Oldenburg befinden sich noch über 20 weitere Landesbehörden: 5 Gerichte (Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgericht, Verwaltungsgericht und Sozialgericht), 3 Finanzämter, 2 Staatsanwaltschaften, eine Justizvollzugsanstalt, je eine Universität und Fachhochschule, ein Staatliches Baumanagement, eine Betriebsstätte des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen, eine Außenstelle des Landesrechnungshofes, 2 Museen, ein Staatstheater, eine Landesbibliothek sowie eine Außenstelle des Landesliegenschaftsfonds.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

zu 1. und 2.:

Die Landesregierung hat am 23.03.2004 aus strukturpolitischen Gründen Standortentscheidungen in Aussicht genommen und dabei u. a. deutlich gemacht, dass der Standort Oldenburg der Oberfinanzdirektion gestärkt werden soll.

Derzeit wird durch interne Umstrukturierungen die Organisation der Besitz- und Verkehrssteuerabteilungen neu geordnet. Nach dem derzeitigen Entwicklungsstand wird eine geänderte Aufga-benverteilung zwischen den Standorten Hannover und Oldenburg erfolgen. Der Standort Olden-burg der OFD soll aus den Umstrukturierungsmaßnahmen mit einem eindeutigen Aufgabenschwerpunkt und auch von der Beschäftigtenzahl her gestärkt hervorgehen.

Zurzeit ist es noch nicht möglich, eine konkrete Zahl der Beschäftigen zu benennen, um die der Standort der OFD in Oldenburg verstärkt wird. Die OFD muss ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Personaleinsparung innerhalb der Steuerverwaltung erbringen. Die Auswirkungen der dazu durchzuführenden Aufgabenkritik sind heute noch nicht abschließend bewertet.

Die Landesregierung hat am 23.03.2004 ebenfalls in Aussicht genommen, dass Oldenburg Sitz der zu erwartenden Vereinigten Landwirtschaftskammer wird. Die Gespräche der beiden Landwirtschaftskammern Hannover und Oldenburg laufen zurzeit.

zu 3.:

Das Konnexitätsprinzip wird für die niedersächsische Landesregierung Grundlage bei der Kommunalisierung staatlicher Aufgaben sein. Mit den kommunalen Spitzenverbänden ist in einer Arbeitsgruppe eine Einigung über die monetäre Bewertung von Aufgabenverlagerungen im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung erzielt worden. Der von der gemeinsamen Arbeitsgruppe Konnexität vorgelegte Vorschlag wird derzeit geprüft. Die Bewertung wird Eingang in den kommunalen Finanzausgleich finden.

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