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Konnexität

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.04.2004; TOP 4 Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Es gilt das gesprochene Wort!


"Meine Damen und Herren,

nach dem kürzlich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Textvorschlag für eine Verfassungsänderung zum Zwecke der Verankerung der strikten Konnexität vorstellte, hat das Thema jetzt auch bei der SPD Form angenommen.

Ich begrüße das sehr. Es hatte sich ja bei der politischen Diskussion in diesem Hause und außerhalb immer wieder gezeigt, dass auch die SPD jetzt den Kurs strikter Konnexität mitfahren will. Damit können wir wohl davon ausgehen, dass wir die für die von der Koalition geplante Verfassungsänderung erforderliche Mehrheit erreichen.

Ich will jetzt nicht auf alle Besonderheiten des heutigen Gesetzentwurfs eingehen. Das soll den Beratungen in den Gremien des Landtages vorbehalten bleiben. Wenn man jedoch bedenkt, wie schwer es das Prinzip der strikten Konnexität zur Regierungszeiten der SPD hatte, erstaunt man doch, zu welchem Wurf die SPD-Fraktion jetzt ausgeholt hat.

Deshalb doch einige Feststellungen und Fragen:

Nicht durchdacht scheint mir der neu vorgeschlagene Abs. 8 des Artikels 57 zu sein:

Ein vom Landtag beschlossenes Gesetz wird außer Vollzug gesetzt, wenn mehr als die Hälfte der Gemeinden innerhalb einer Frist von acht Wochen nach in Kraft treten des Vorhabens durch Beschluss des Gemeinderates widerspricht und in dieser Sache Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Staatsgerichtshof erhoben wurde. Wer wollte denn ein Gesetz vollziehen, dessen Bestandskraft ungewiss ist?

Bemerkenswert ist, dass die Landkreise hier gar nicht vorkommen - wie auch im Titel des Ge-setzes. Ferner ist es illusorisch anzunehmen, über 200 Gemeinderäte könnten innerhalb von acht Wochen Beschlüsse von solcher Tragweite fassen.

Soll auf diese Weise etwa das Klagerecht leer laufen?

Soweit hierzu erstmal – ich glaube: viel Beratungsbedarf steht uns bevor.

Darüber hinaus stellt sich hier die Frage, ob die vorgeschlagene deutliche Einschränkung der Souveränität des Landtages gewollt sein kann. Soll eine – wie auch immer definierte Mehrheit der niedersächsischen Kommunen Entscheidungen des Landtags aushebeln können?

Meine Damen und Herren,

Ich kann Sie beruhigen; die Landesregierung hat ihre internen Abstimmungen zu Konnexität und Konsultation inzwischen getroffen. Fortlaufend habe ich Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Anfang Mai treffe ich mich mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zu abschließenden Beratungen, damit diesem Haus ein ausgewogener und interessengerechter sowie praktikabler Entwurf vorgelegt werden kann.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen
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