Artikel-Informationen
erstellt am:
15.09.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Seit 1981 feiert Niedersachsen jährlich in einer seiner Kommunen drei Tage lang den Tag der Niedersachsen als großes Kulturfest. Die Veran-staltung soll ein Ort der Begegnung, ein Fest für Jung und Alt sein und auch dazu beitragen, die Zusammengehörigkeit der Niedersachsen zu steigern.
Organisator und Träger einer solchen Veranstaltung ist neben dem Minis-terium für Inneres und Sport (für die Landesregierung) und einem Kuratorium mit mehr als 40 Landesdachverbänden in erster Linie die gastge-bende Stadt, die die örtlichen Vereine mit einbindet. Eine Stadt, die den Tag der Niedersachsen ausrichtet, muss daher bereit und in der Lage sein, sich sowohl finanziell als auch personell in einem erheblichen Umfang zu engagieren, zumal auch das Land Niedersachsen aus Gründen der Haushaltskonsolidierung seine finanzielle Beteiligung an dieser Ver-anstaltung in den letzten Jahren deutlich reduziert hat.
Viele Städte und Gemeinden Niedersachsens befinden sich allerdings schon seit Jahren in einer sehr schwierigen Haushaltslage, die dazu führen kann, dass sie die ihnen obliegende stetige Aufgabenerfüllung nicht mehr gewährleisten können. Eine Stadt, die aus Finanzgründen bisherige freiwillige Leistungen streichen oder reduzieren musste, dürfte daher kaum in der Lage sein, die mit dem Tag der Niedersachsen verbundenen zusätzlichen freiwilligen Aufgaben zu übernehmen.
Für die Ausrichtung des Tages der Niedersachsen gibt es kein formelles Bewerbungsverfahren, stattdessen werden im Innenministerium mit inte-ressierten Städten der finanzielle Rahmen und die Organisation des
Tages der Niedersachsen abgesprochen. Da die Entscheidung für die Vergabe des Tages der Niedersachsen im Jahre 2008 in wenigen Wochen getroffen werden muss, ist davon auszugehen, dass derzeit entsprechende Gespräche bereits geführt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Gibt es besondere Mindestanforderungen an die finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit einer Stadt, die erfüllt sein müssen, um die Ausrichtung des Tages der Niedersachsen übertragen zu bekommen?
2. Unter welchen Bedingungen können auch Städte und Gemeinden, die bereits seit mehreren Jahren keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen konnten, den Zuschlag für die Ausrichtung des Tages der Niedersachsen erhalten?
3. Werden auch Städte und Gemeinden als Interessenten berücksichtigt, die in den letzten Jahren Bedarfszuweisungen beantragt oder erhalten haben? Wenn ja, anhand welcher Kriterien?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Der "Tag der Niedersachsen" ist ein Landesfest, bei dem die kulturelle Vielfalt des Landes, präsentiert durch ca. 5.000 Mitwirkende aus Vereinen und Verbänden, einem breiten Publikum vorgestellt wird. Das von einem großen Medieninteresse begleitete Fest wird seit 1981 einmal jährlich in einer jeweils anderen Stadt veranstaltet. Es soll zur Festigung des Landesbewusstseins, der Identitätsfindung und des Zusammengehörigkeitsgefühls aller Niedersachsen beitragen und der Imagesteigerung des Landes und der gastgebenden Stadt dienen. Die Kommunen bekunden ihr Interesse in der Regel zwei bis drei Jahre vorher. Voraussetzung ist ein positiver Ratsbeschluss über die Bewerbung der Kommune als Ausrichterstadt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.
Um die Ausrichtung kann sich jede niedersächsische Stadt bewerben. Die Entscheidung aus den Bewerbungen trifft die Niedersächsische Landesregierung auf Vorschlag des Kuratoriumsvorsitzenden. Finanziert wird das Fest durch die gastgebende Stadt, das Land, die teilnehmenden Verbände und durch Sponsoren.
Die Ausrichterstadt sollte eine Mindesteinwohnerzahl von 20.000 bis 25.000 nicht unterschreiten, weil bestimmte verwaltungsorganisatorische Grundvoraussetzungen gegeben sein müssen. Die Bewerberstadt muss darlegen, dass sie bereits über hinreichende Organisationsstrukturen verfügt oder in der Lage ist, diese für eine solche Veranstaltung rechtzeitig aufzubauen. Die örtlichen Gegebenheiten müssen für eine derartige Großveranstaltung mit ca. 200.000 Besucherinnen und Besuchern geeignet sein.
Bedeutsam ist auch das Einzugsgebiet. Möglichst viele Niedersachsen sollen das Landesfest besuchen können. Hierfür ist die Anbindung insbesondere an größere Verkehrsstraßen und an das Schienennetz der Deutsche Bahn AG zu bewerten. Zugleich sollte berücksichtigt werden, dass auch der ländliche Raum die Möglichkeit haben muss, eine solche Großveranstaltung auszurichten.
Die notwendigen Haushaltmittel müssen durch Ratsbeschluss in Aussicht gestellt werden. Die Kommune legt anhand eines Finanzierungsplans sowie eines Sponsoring-Konzepts dar, wie sie die Finanzierung sicherstellt.
Zu 2. und 3.
Die Ausrichtung des "Tags der Niedersachsen" kann auch für Städte mit einer angespannten Haushaltslage von Interesse sein. Vom Landesfest und der damit verbundenen Werbung für die Kommune sind positive Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung zu erwarten. Mit der Ausrichtung des Landesfestes verbinden die Kommunen zu Recht eine landesweite Imagewerbung und eine Belebung des Tourismus.
Der Haushalts- und Finanzlage der ausrichtenden Kommune kommt vor dem Hintergrund des dargestellten überregionalen Interesses eher eine untergeordnete Rolle zu. Auch eine ausgewogene regionale Vergabe über das gesamte Gebiet des Landes Niedersachsen wäre bei Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen finanziellen kommunalen Leistungsfähigkeit einzelner Landesteile kaum zu gewährleisten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.09.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010