Rot-grüne Jahresbilanz 2013: „Nächtliche Abholzeiten bei Rückführungen gehören der Vergangenheit an.“
Rede des Innenministers Boris Pistorius in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26.03.2014; TOP 3 c zum Antrag der Fraktion der CDU.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist zwar erst ein Jahr vergangen, seit dem die CDU-geführte Landesregierung abgewählt wurde. Dennoch scheint es nach den eben gehörten Ausführungen erforderlich zu sein, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, an die niedersächsische Abschiebepraxis aus Ihrer Regierungszeit zu erinnern.
In der damaligen Zeit wurden Ausreisepflichtige immer wieder von ihrer Abschiebung überrascht. Es kam nicht selten vor, dass in der Nacht plötzlich und unerwartet die Polizei, die Ausländerbehörde und oft sogar gleich der Schlüsseldienst mit vor der Haustür standen. Familien wurden schlaftrunken und völlig überraschend aus ihren Betten geholt. Nicht einmal auf Kinder wurde dabei Rücksicht genommen.
Muss ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wirklich an den Fall von Elvira Gashi erinnern? Die junge Frau, die in Deutschland zur Schule ging, Mutter von zwei Kindern war, und die 2009 ohne Vorankündigung nachts von zuhause abgeholt und in den Kosovo gebracht wurde?
Muss ich Sie wirklich an den Fall der Gazale Salame erinnern, hochschwanger getrennt vom Rest der Familie abgeschoben. Das Trauma ihrer Regierungszeit schlechthin?
Muss ich Sie wirklich an Anuar und Bedir Naso erinnern, die ohne vorherige Bekanntgabe nach Syrien geschickt wurden, obwohl dort bereits der Bürgerkrieg ausgebrochen war.
Diese entwürdigende, respektlose Abschiebepraxis der Vergangenheit haben wir nach dem Regierungswechsel beendet!
In Niedersachsen kündigen wir heute grundsätzlich jeden Abschiebungstermin an und es werden grundsätzlich keine Familien mehr getrennt!
Die rechtzeitige Bekanntgabe der konkreten Termine, zu denen sich die Ausreisepflichtigen für den Transfer zum Flughafen oder zur Grenzübergangstelle bereithalten müssen, hat in der neuen Rückführungspraxis absolute Priorität.
Natürlich zahlt das Land Niedersachsen seit dem Regierungsantritt der rot-grünen Koalition - im Gegensatz zur Vorgängerregierung - für spätere Flugverbindungen auch höhere Ticketpreise oder für höhere Personalkosten, wenn das für die Betroffenen zu einem humaneren Ablauf führt.
Wir tun alles erdenklich Mögliche, um Abschiebungen vor 6 Uhr zu vermeiden.
Und deswegen bleibt auch der Satz richtig:
"Nächtliche Abschiebungen – so wie wir sie bislang kannten – gehören der Vergangenheit an!"
Bei allem, was wir verändert, verbessert haben im Interesse und aus Respekt vor der Menschlichkeit:
Es gibt Situationen, in denen wir nicht alleine handeln, oder nicht einmal hauptverantwortlich sind. Situationen, in denen wir nicht können oder dürfen, was wir gerne wollen.
Nehmen wir z.B. das sogenannte "Dublin-Verfahren". Dahinter steht eine EU-Rechts-verordnung, die in der gesamten EU unmittelbar und direkt gilt. Sie lässt keinen Spielraum für nationale Gesetzgebung.
Sie ist wesentlicher Bestandteil des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems". Danach besteht ein Recht auf Asylverfahren in dem europäischen Land, in das als erstes eingereist wird.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist hier die entscheidende Stelle. Es koordiniert die Rückführung in diese Länder aus der Bundesrepublik mit dem jeweiligen Zielstaat und gibt am Ende Ort und Zeit der Übergabe vor.
Daraus ergeben sich Zwänge für die niedersächsischen Behörden, die im Rahmen der Amtshilfe die Rückführung organisieren. Die Auswahl zur Verfügung stehender Flüge reduziert sich dadurch ebenso wie der mögliche Zeitraum für eine entsprechende Abholung.
Bei den sogenannten Frontex-Sammelchartermaßnahmen ist es die Bundespolizei, die Abflugzeiten und Abflughäfen vorgibt. Die niedersächsischen Behörden haben auch hier keinen Einfluss. In manchen Fällen sind eine Sicherheitsbegleitung oder eine ärztliche Begleitung während des Fluges zwingend erforderlich. In diesen Fällen macht das BAMF zur Bedingung bei der Rückführung, dass die Begleitpersonen noch am gleichen Tag nach Deutschland zurückkehren.
Die aufnehmenden EU-Staaten geben regelmäßig eine Ankunftszeit dort vor, die den Spielraum für die Organisation der Rückführung ebenfalls erheblich reduziert.
In solchen Fallkonstellationen sind den niedersächsischen Behörden weitgehend die Hände gebunden.
Aber wir geben uns damit nicht zufrieden:
Am vergangenen Montag habe ich beispielsweise den Bundesinnenminister gebeten, zu prüfen, ob auf die Bedingungen bei der Rückführung unter Begleitung nicht verzichtet werden kann.
Ich spreche mit dem BAMF darüber, wie es auf die Aufnahmeländer mit dem Ziel flexiblerer Ankunftszeiten einwirken kann.
Wir nehmen Kontakt mit den in Frage kommenden Fluggesellschaften auf, um ihre Auflagen und Beschränkungen zu reduzieren.
Außerdem versuchen meine engagierten Mitarbeiter in jedem humanitär besonders heiklen DÜ-Fall auf das BAMF einzuwirken. Leider nicht oft mit Erfolg.
Neben diesen DÜ-Fällen stehen die Fälle, in denen wir selbst als Land Niedersachsen eine Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz vornehmen. Hier nutzen wir unseren Spielraum weitest möglich aus:
Dazu folgende Zahlen:
Im ersten rot-grünen Regierungsjahr 2013 sind die Asylbewerberzahlen enorm gestiegen.
Die Abschiebungen sind aber gleichzeitig zurückgegangen: um über 20 Prozent, um 95 auf 348! Die Dublin-Überstellungen sind gleichzeitig aber um 60 Prozent gestiegen! Um 181 auf 301. Führen sie sich das bitte noch einmal vor Augen: Ein gleichzeitiger deutlicher Rückgang der Abschiebungen bei mehr als doppelt so vielen Dublin-Überführungen - und: darüber hinaus einem enormen Anstieg der Anträge auf Asyl. Insgesamt gab es 2013 1862 Abschiebungsersuchen.
In 100 von diesen 1862 Ersuchen konnte aufgrund der Flugzeiten mit einer Abholung vor 6 Uhr morgens gerechnet werden.
Nach den mir vorliegenden Informationen sind es 13 von diesen 100 Fällen, die am Ende tatsächlich und auf niedersächsische Veranlassung hin erfolgt sind.
Auch daran, meine Damen und Herren, auch an dieser Zahl, kann jeder - auch hier im Plenarsaal - erkennen, wie intensiv und erfolgreich wir uns unter Ausschöpfung aller unserer Möglichkeiten dafür einsetzen, Abschiebungen vor 6 Uhr morgens zu vermeiden.
Deswegen, meine Damen und Herren von der CDU:
Sie sind nicht diejenigen, die mit dem Finger auf andere zeigen sollten.

