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Innenministerium unterstützt 14 besonders finanzschwache Kommunen: Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben in Höhe von 10,65 Millionen Euro bewilligt

Pistorius: „Indem wir Feuerwehren stärken, stärken wir gleichzeitig unsere Kommunen“


Innenminister Boris Pistorius übergibt Förderbescheid an die Stadt Bad Lauterberg (Quelle: Boris Jannsen, Online-Portal LauterNeues)  
Innenminister Boris Pistorius übergibt Förderbescheid an die Stadt Bad Lauterberg (Quelle: Boris Jannsen, Online-Portal LauterNeues)

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport investiert insgesamt 10,65 Millionen Euro für den Erhalt und die Verbesserung des Brandschutzes in Kommunen. Über die sogenannten Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben können sich 14 besonders finanzschwache Kommunen in ganz Niedersachsen freuen, die damit Baumaßnahmen umsetzen, Feuerwehrfahrzeuge beschaffen oder ihre Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen verbessern können.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir wollen mit diesem sehr sinnvoll angelegten Geld vor allem auch die ehrenamtlich getragenen Strukturen der niedersächsischen Feuerwehren stärken. Ohne sie gäbe es keinen flächendeckenden Brandschutz in Niedersachsen, darum müssen wir alles dafür tun, die Strukturen und Voraussetzungen in der Fläche nachhaltig abzusichern.“

Bad Lauterberg am Harz ist eine der 14 Kommunen, die nun von den Bedarfszuweisungen profitiert. Innenminister Pistorius händigte Bürgermeister Dr. Thomas Gans den Bewilligungsbescheid am heutigen Freitag (8. März 2019) aus. Die Stadt hatte 2018 Mittel aus dem Bedarfszuweisungsfonds beantragt, um den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehren Osterhagen und Bartolfelde zu realisieren. Die Stadt erhält für dieses Vorhaben nun 450.000 Euro.

Bürgermeister Dr. Gans freut sich über die finanzielle Unterstützung: „Die Zusammenführung unserer Ortswehren aus Osterhagen und Bartolfelde unter ein gemeinsames Dach ist eine wichtige Investition in die Zukunft der Feuerwehr der Stadt Bad Lauterberg. Ohne eine Unterstützung durch das Land Niedersachsen wäre dies fast nicht zu leisten. Ich bedanke mich daher bei Minister Pistorius für seine Unterstützung in diesem Fall.“


Der Gesamtbetrag von 10,65 Millionen Euro Bedarfszuweisung wegen besonderer Aufgaben verteilt sich auf folgende 14 Kommunen in ganz Niedersachsen:

- Stadt Bad Lauterberg im Harz: 450.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Osterhagen/Bartolfelde

- Gemeinde Bad Grund (Harz): 350.000 Euro für die Beschaffung eines Feuerwehr-Hubrettungsfahrzeugs Drehleiter DLA 23/12

- Stadt Bad Pyrmont: 450.000 Euro für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen (DLAK und ELW) für die Ortswehr Pyrmont

- Stadt Braunlage: 300.000 Euro für den Ankauf eines Grundstücks und Neubau des Feuerwehrgerätehauses St. Andreasberg

- Flecken Coppenbrügge: 300.000 Euro für den Brandschutz und Umbau der Inklusion Grundschule Bisperode

- Samtgemeinde Elbtalaue: 400.000 Euro für die Beschaffung einer Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Dannenberg

- Stadt Königslutter am Elm: 200.000 Euro für die Errichtung von Löschwasserzisternen

- Stadt Laatzen: 1,65 Millionen Euro für den Bau einer gemeinsamen Feuerwache für die Ortschaften Gleidingen und Rethen

- Landkreis Lüchow-Dannenberg: zwei Millionen Euro für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Lüchow-Dannenberg

- Landkreis Schaumburg: drei Millionen Euro für den Erweiterungsbau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ)

- Gemeinde Lehre: 500.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (FGH)

- Samtgemeinde Grasleben: 200.000 Euro für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Mariental

- Samtgemeinde Hemmoor: 600.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrhauses Hechthausen

- Gemeinde Wurster Nordseeküste: 250.000 Euro für den Neubau eines Bauhofgebäudes mit Sozialtrakt und Holzwerkstatt


Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen unter anderem für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.

Diese Außergewöhnlichkeit kann sich insbesondere durch das Herausragen aus dem üblichen Aufgabenkatalog der Kommunen oder andererseits durch eine durch höhere Gewalt verursachte Ausnahmesituation ergeben.

Darüber hinaus kann sich die Außergewöhnlichkeit auch aus einer notwendigen Anpassung kommunaler Infrastruktur im Rahmen oder im Anschluss einer gebietsstrukturellen Veränderung (Fusion) begründen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.03.2019
zuletzt aktualisiert am:
11.03.2019

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