Kontrollen ausländischer Lkw
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22.04.2005; Fragestunde; Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hillmer (CDU); Es gilt das gesprochene Wort!
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Vor kurzem wurde im WDR Fernsehen von gezielten Kontrollen nicht verkehrstüchtiger, insbesondere ausländischer Lkw in Nordrhein-Westfalen berichtet. In einigen Fällen waren die kontrollierten Lkw überladen oder entsprachen nicht den vorgeschriebenen Längenvorgaben. Folge dieser Überladungen und Überlängen sind vielfach für die übrigen Beteiligten des Straßenverkehrs nicht hinnehmbare Gefahren. Außerdem zeigten sich bei genauer Kontrolle technische Mängel, welche ein weiteres Gefahrenpotenzial darstellen. Diese Mängel können in Ausnahmefällen zu schweren Unfällen führen und somit eine Gefahr für das Leben anderer Verkehrsteilnehmer sein.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Hat die niedersächsische Polizei gezielt Lkw-Kontrollen durchgeführt?
- Was hat sie gegebenenfalls bei diesen Kontrollen festgestellt?
- Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdung durch verkehrsuntüchtige Lkw ein?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Gütertransportleistung innerhalb der Europäischen Union erfolgt zu über 70 Prozent auf der Straße. Bis zum Jahr 2010 wird eine Steigerung der Güterverkehrsleistung um 50 Prozent erwartet. Die zentrale Lage Deutschlands innerhalb der EU begünstigt die Zunahme des Transitverkehrsaufkommens auf den deutschen Hauptverkehrsachsen zusätzlich. Der zunehmende Wettbewerbsdruck mit entsprechenden Auswirkungen auf die Arbeits- und Sozialbedingungen des Fahrpersonals sowie die bereits jetzt zu beobachtende Entwicklung von Kriminalitätsformen rund um das Tatmittel LKW kennzeichnen die polizeilichen Aufgabenschwerpunkte im Zusammenhang mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr.
Auf der Grundlage der bisherigen Gütertransportleistung stellt sich die Verkehrsunfalllage für die Jahre 2001 bis 2003 in Niedersachsen folgendermaßen dar (Zahlen für 2004 liegen noch nicht vor):
Im Jahre 2001 ereigneten sich unter Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen 5.151 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. In 63 dieser Fälle waren technische Mängel unfallursächlich. Das entspricht einer Quote von 1,22 %. In den Folgejahren 2002 und 2003 ging die Zahl der Güterkraftverkehrsunfälle mit Personenschaden und der Ursache "Technische Mängel" auf 42 und 53 zurück. Das entsprach jeweils einer Quote von 0,88 % und 1,18 %.
In Kenntnis dieser im Vergleich zu den Hauptunfallursachen "Nicht angepasste Geschwindigkeit", "Nichtbeachten der Vorfahrt" oder "Ungenügender Sicherheitsabstand" vergleichsweise geringen Unfallbedeutung führt die niedersächsische Polizei dennoch umfassende Kontrollen des technischen Zustandes von Güterkraftfahrzeugen durch. Dies geschieht im Rahmen eines "ganzheitlichen" strategischen Kontrollansatzes. Kraftfahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs werden im Rahmen eines umfassenden Kontrollmonitorings im Hinblick auf alle unmittelbar sicherheitsrelevanten Vorschriften überprüft. Dazu gehören neben den gesetzlichen Reglungen über die Lenk- und Ruhezeiten, die Fahrzeuggewichte, die Ladungssicherung und über den Transport gefährlicher Güter auch der technische Zustand der Fahrzeuge.
Insgesamt hat die niedersächsische Polizei im Jahr 2004 73.171 Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einer Kontrolle ihres technischen Zustandes unterzogen. 51.490 dieser Fahrzeuge waren im Inland, 16.601 Fahrzeuge in sonstigen EU-Staaten und 5.080 Fahrzeuge in einem Nicht-EU-Staat zugelassen. Während die Beanstandungsquote bei den im Inland zugelassenen Fahrzeugen 30,0 % betrug, lag sie bei Fahrzeugen aus den sonstigen EU-Staaten bei 35,8 % und bei den Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten bei 42,6 %.
In 651 Fällen (0,88 %) wurde die Weiterfahrt aufgrund gravierender technischer Mängel vorübergehend untersagt. 372 dieser Fahrzeuge waren im Inland zugelassen; 199 Fahrzeuge in Staaten der Europäischen Union und 80 Fahrzeuge in Nicht-EU-Staaten.
Die Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs erfolgt sowohl im Rahmen von Kontrollen durch Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen des Einsatz- und Streifendienstes, insbesondere aber auch durch besonders fortgebildete Einsatzkräfte der Verfügungseinheiten bei den Polizeiinspektionen, der Autobahnpolizeidienststellen und der regionalen Kontrollgruppen. Zur Verbesserung der Effizienz von Kontrollmaßnahmen beteiligt sich Niedersachsen an einer koordinierten Zusammenarbeit der mit Überwachungsaufgaben im Bereich des Güterkraftverkehrs beauftragten Behörden wie zum Beispiel der Gewerbeaufsicht, dem Bundesamt für Güterverkehr oder dem Zoll. Darüber hinaus finden mehrmals im Jahr länderübergreifende Schwerpunktkontrollen des gewerblichen Güterkraftverkehrs statt.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Ja
Zu 2.:
Siehe Vorbemerkung
Zu 3.:
Die von verkehrsuntüchtigen LKW für den Straßenverkehr ausgehenden Gefahren lassen sich anhand der Unfallstatistik ermessen. Wie oben dargelegt, zeigt die Analyse des Unfallgeschehens in Niedersachsen eine gegenüber den personenbezogenen Hauptunfallursachen vergleichsweise nachrangige Bedeutung der Unfallursache "Technische Mängel". Darüber hinaus nehmen die technische Mängel an LKW als Unfallursache tendenziell ab. Zu dieser Entwicklung dürfte auch die Arbeit der mit Kontrollaufgaben in diesem Bereich befassten Behörden beigetragen haben.
Die niedersächsische Polizei wird ihren strategischen Ansatz, die technische Sicherheit von Güterkraftfahrzeugen im Rahmen eines umfassenden themenübergreifenden Kontrollansatzes intensiv zu überwachen, daher auch zukünftig fortsetzen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.04.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010