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10 Jahre Härtefallkommission in Niedersachsen: 221 Personen erhalten 2016 über Härtefallkommission die Chance auf ein Bleiberecht

Die Härtefallkommission sorgt in Niedersachsen seit über zehn Jahren dafür, dass ausreisepflichtige Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten können. 2016 sind 828 Eingaben bei der niedersächsischen Härtefallkommission eingegangen. Die unabhängige Kommission hat nach eingehender Prüfung 196 dieser Eingaben als begründet angesehen, darüber beraten und sich schließlich in 121 Einzelfällen aufgrund dringender humanitärer oder persönlicher Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ausgesprochen. Dadurch erhielten 221 Personen (zum Beispiel auch Kinder oder Ehepartner der in der Kommission beratenen Personen) eine Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland. Dabei handelte es sich um 75 Einzelpersonen, 13 Ehepaare und 32 Familien mit insgesamt 67 Kindern. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2016 hervor, den die niedersächsische Härtefallkommission heute (30.03.2017) veröffentlicht hat. Die niedersächsische Landesregierung hatte den Zugang zur Härtefallkommission 2013 durch Änderung der Verordnung (NHärteKVO) deutlich erleichtert, die Zahl der Eingaben ist seitdem deutlich gestiegen.

„Ich freue mich darüber, dass die Mitglieder der Härtefallkommission engagiert und in der Sache konstruktiv zusammenarbeiten“, so der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. „Wie ausgewogen die Entscheidungen der Kommission sind, zeigt sich daran, dass ich auch in diesem Jahr den Ersuchen bis auf sehr wenige Ausnahmen folgen konnte. Ich freue mich aber auch, dass bei 120 Eingaben eine Beratung in der Kommission gar nicht mehr erforderlich war, weil die Betroffenen von der stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung und anderen gesetzlichen Möglichkeiten profitieren konnten.“

Die Vorsitzende der Härtefallkommission, Anke Breusing, betont: „Die Kommission wird durch die Einführung der stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung entlastet, aber wir haben dennoch viel zu tun. Unsere Aufgabe ist es leider auch, sehr schwere Entscheidungen zu treffen. Die Härtefallkommission leistet einen entscheidenden humanitären Beitrag für Lösungen, in denen die reine Rechtsanwendung zu Ergebnissen führt, die der Gesetzgeber erkennbar nicht gewollt hat."

Der aktuelle Tätigkeitsbericht - sowie alle wichtigen Informationen zum Härtefallverfahren - ist unter www.hfk.niedersachsen.de verfügbar.

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