Niedersachsen klar Logo

Staatssekretär Manke überreicht Förderbescheid aus Bedarfszuweisungsfond an Gemeinde Amt Neuhaus: 350.000 Euro für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 3000

Staatssekretär Manke: "Mit diesen Bedarfszuweisungen unterstützen wir den Brandschutz, um insbesondere auch kleineren, besonders finanzschwachen Kommunen notwendige Investitionen zu ermöglichen."

Am heutigen Freitag (06. Februar 2026) überreichte der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Stephan Manke, der Gemeinde Amt Neuhaus aus dem Bedarfszuweisungsfond des Landes den Förderbescheid über 350.000 Euro.

Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt im Jahr 2026 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit sogenannten Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Mio. Euro. Mit dieser Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben Neubau, Erweiterung oder Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung.

Die Gemeinde Amt Neuhaus ist eine der begünstigten Kommunen und wird mit den 350.000 Euro die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 3000 mitfinanzieren. Damit werden etwa 75 Prozent der Investitionskosten abgedeckt. Das Fahrzeug wird in der Ortsfeuerwehr Wehningen stationiert sein.

Staatssekretär Manke zu den Investitionen: „Mit diesen Bedarfsweisungen unterstützen wir den Brandschutz, um insbesondere auch kleineren, besonders finanzschwachen Kommunen notwendige Investitionen zu ermöglichen. Dadurch stärken wir die weitgehend ehrenamtlich getragenen Strukturen der niedersächsischen Feuerwehren. Mit diesem Geld wird somit nicht nur die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren in Niedersachsen gestärkt, sondern auch dem unerlässlichen Engagement ihrer Mitglieder Tribut gezollt. Diese Investitionen dienen unser aller Sicherheit.“

Bürgermeister Andreas Gehrke: „Für mich ist es immer wieder eine sehr freudige Nachricht, wenn wir die Mitteilung der Fördersumme für notwendige Investition im Bereich Brandschutz vom Land erhalten.

Als Bedarfsgemeinde wäre ansonsten die Aufrechterhaltung vom Brandschutz in diesem Umfang finanziell nicht leistbar. Durch diese Förderung konnten wir ein TLF 3000 Unimog als Vorführfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Wehningen erwerben. Ich hoffe sehr, dass diese Förderung für Bedarfsgemeinden auch noch weiterhin so möglich bleibt.“

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.02.2026

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln